Was tun, wenn Unfallverursacher lügt?

11 Antworten

Wenn es wirklich zu einem Prozess kommt, kommt es eben darauf an, wem der Richter glaubt.

Dein Vater ist Zeuge.

Schätze der Sohn hat seinem Vater nicht richtig gebeichtet.

Ruf deinen Versicherer an, melde den Schaden und sag gleich Bescheid, daß du gestanden hast und der Andere rückwärts fuhr. Dein Vater ist Zeuge. Vielleicht findet sich auch noch ein anderer Zeuge. Die Versicherung soll auf keinen Fall bezahlen, sondern den Schaden für dich abwehren. Das versuchen sie dann auch mit Hilfe ihrer Rechtsanwälte.

Rufe auch die gegnerische Versicherung an und melde dort deine Ansprüche. Das ist wichtig, weil dein Gegner sonst denken könnte, daß du aufgibst. Vorher erkundige dich in deiner Werkstatt nach der Schadenhöhe, damit du eine Summe durchsagen kannst.

Zum Anwealt kannst du immer noch laufen, wenn sich die gegnerische Gesellschaft quer stellt. Oder eine 50:50 Regelung anstrebt.

Genau so 👍 beste Lösung!

Salue

Zumindest wenn Du ein ganz neues Auto hast, könnte es sein, dass bereits so etwas wie eine Blackbox eingebaut ist.

Diese registriert den Vorfall im Detail. Die Daten in Deinem Auto gehören Dir. Deine Markenvertretung könnte diese auslesen, wen Du dies willst.

Aber eben, nur die aller neuste Generation von Autos hat sowas drin. Die Kunden wissen das gar nicht und es steht auch in keiner Ausrüstungsliste.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Da du auch einen Zeugen - auch wenn er mit dir verwandt ist - hast, ist deine Lage sehr aussichtsreich.

Ich würde umgehend Polizei und eigene Vresicherung informieren - Polizei wegen Beweissicherung (Spuren).


Der Gegner begeht eine schwere Straftat - bis hin zum Meineid.

Zunächst ist diese 'Beweisumkehr' eine Unverschämtheit, grundsätzlich eine Straftat; auch die Freundin des Gegners hängt da mit drin, wenn sie sich der 'anderen' Darstellung anschließt.

Da du Nachteile zu erwarten hast (Schaden am eigenen Kfz, Höherstufung deiner Versicherung ...) - so leid es mir tut - stelle Strafanzeige wegen Falschaussage, wie gesagt - umgehende Beweissicherung.

Gutachter können auch nachträglich feststellen, welches Auto stand und welches sich bewegte.

Mir ist selbst so etwas passiert - da hatte der Unfallgegener ein Desaster erlebt.

'Ich sei reingefahren'.  Dann gabs eine Verhandlung mit Gutachter, der 3 Varianten durchspielte (Software, Beamer-Film). Ergebnis: der andere ist gefahren.

Der Verkehrsrichter stellte daraufhin im Saal Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage, Versicherungsbetrug (Schaden, Schmerzensgeld, Gehaltsausfall).

Ich habe dann nur noch gehört, dass der gegnerische Anwalt zum Kläger sagte: 'Ich habs Ihnen gleich gesagt - jetzt haben Sie ein Problem, und dabei kann ich Ihnen nicht helfen.'

Versuch einen andren Zeigen zu finden. Ist dumm, dass die Gegenseite zu zweit ist.