Was tun, wenn Rentenversicherung Umschulung bietet, die ich nicht möchte?

6 Antworten

Wie kommst du denn zur Umschulung durch die DRV? Hast du einen Antrag gestellt oder bist du über den Umweg Rentenantrag zur Umschulung gekommen.

Die RV wird dich nur in einen erfolgsversprechenden Beruf umschulen. Eine Umschulung kostet sehr viel Geld, daher wird hier nicht alleine nach deinen Wünschen, sondern auch an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes gesehen.

Warum soll man tausende Euros "verbraten" für einen Beruf, den der Versicherte zwar gerne machen möchte, diesen aber aus körperlichen Gründen nicht machen kann. Oder der am Arbeitsmarkt einfach nicht angeboten wird.

Daher wird dir die RV nur eine Umschulung genehmigen, die auch Aussichten hat!

Du kannst natürlich versuchen mit einem Widerspruch deine begehrte Umschulung noch zu bekommen, allerdings ist so etwas meistens vergebens.

Zur Umschulung durch die DRV bin ich automatisch gekommen, ohne, dass ich gezielt den Weg eingeschlagen habe. Wiederholende Erkrankungen haben dazu beigetragen. Eine Psychosomatische Klinik hat im Entlassungsbericht entsprechendes Statement abgegeben und alles hat seinen Lauf genommen. 

Aber, es geht nicht darum, dass ich einen utopischen Berufszweig einschlagen möchte. Mir ist schon bewusst, dass dafür viel Geld ausgegeben wird. Genau aus diesem Grund verstehe ich deren schizophrene Entscheidung ja nicht. Eine Umschulung zur Bürokauffrau angeboten zu bekommen, für jemanden, der über 21 Jahre lang Vollzeit im kaufmännischen Bereich tätig war, davon 17 Jahre lang in einem großen Bankkonzern. Berufsbegleitend habe ich Weiterbildungen gemacht...kurzum, jeder, der meine berufliche Biographie liest und mit einem gesunden Menschenverstand denkt, wird sagen, dass ich für eine Umschulung zur einfachen Bürokauffrau nahezu überqualifiziert bin. Welchen Mehrwert soll mir eine 2jährige Grundlagenausbildung im kaufmännischen Bereich bringen? Ohne den Beruf abzuwerten, aber der Beruf zur Bürokauffrau ist leider auch der Beruf, wo man sehr gerne und häufig als "Mädchen für alles" eingesetzt wird. Das kenne ich aus vielen Praxisbeispielen. Mag sein, dass es auch hier darauf ankommt, was jeder einzelne daraus macht, aber im Grunde genommen, ist man immer in Assistenzfunktionen tätig. Und genau das, ist das, was ich laut Bericht nicht machen soll. 

Wenn ich denn schon im kaufmännischen Bereich bleiben soll, dann bitte etwas, was mir auch mehr liegt und etwas, wo ich eine Spezialisierung nachweisen kann, z. B. Touristikkauffrau, Verlagskauffrau, Kauffrau im Gesundheitswesen. Da gibt es, nach meinen Recherchen, in meinem Wohngebiet viele Stellen. Habe ich denen alles vorgeschlagen, aber, mir wurde alles madig gemacht. 

Ich werde nochmal das Gespräch mit der DRV suchen, in der Hoffnung, dass wir einen Kompromiss finden. Notfalls werde ich Widerspruch einlegen müssen.

Vielen Dank aber für die Rückmeldung. 

Die Umschulung muss auch "leidensgerecht" sein, damit nicht in wenigen Jahren der nächste Antrag auf Reha, Rente folgt.

Daher ist das richtig was turnami schreibt.

es empfiehlt sich, auf die DRV zuzugehen und prüfen, ob es noch Alternativen gibt.

Beste grüße

Dickie59

Hallo sahudus

Zum einen hat die Rentenversicherung nicht die Kompetenz Menschen in Arbeit zu schicken.

Die Rentenversicherung muss Rente an den Rententräger zahlen.

Da die Jobbörse und die Agentur für Arbeit in vielen Teilen Deutschlands ebenfalls inkompetent ist fallen die auch schon mal weg.

Relevant ist dein Gesundheitszustand.Dazu gehört auch was bisher an Krankheiten dokumentiert sind.

Bedingungen dürfen nicht gestellt werden.

Gruß Ralf

Wirklich toll was die machen.

Bei mir war es ähnlich. Ich habe einen Holztechniker der mich krank gemacht hat, 14 Std. Arbeitszeit waren keine Seltenheit. Dann kamen Massenentlassungen. Arbeitskollege von mir wurde gekündigt und hat sich am selbigen Tage erhängt. Der Stress bei der Firma war so hoch, dass sich eine Assistentin im Architekturbüro in einen Betonmischer gefahren ist. Sie hat mich angerufen, ob ich schnell eine pause machen könne, da sie zu ihrenn kindern heim muss. Ich sagte kein Proble. Als ich Feierabend hatte, hörte ich im Radio dass ein Unfall passiert ist. Ich sah den Betonmischer und das Fahrzeug. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass das die Frau war wo ich gerade telefoniert habe. am nächsten Tag erfuhr ich das von meinen Arbeitskollegen. Einen Tag später erlag sie ihren Verletzungen.

Und dann war ich so fertig, dass ich Rehamaßnahme machen musste, ein sogenannter Berufsfindungskurs. Die Ärzte wollten dann, dass ich einen Industriekaufmann machen soll und dies obwohl ich ein abgeschlossenes Studium zum Medienwirt hatte. Dies stand dann im Abschlussbericht. Ich sagte, dass ich ein Master machen kann, da dies nicht länger geht als 2 Jahre, da ja bis 2 Jahre gefördert wird.

Dann hieß es, dass ich das nicht bestehen würde. Dann habe ich mich so aufgeregt, dass ich einen Master an einer staatlichen Hochschule auf eigene Faust absolvierte und habe mit 2,0 abgeschlossen.

Normalerweise sollte man diese Leute aus dem Verkehr ziehen.

Wie kann in einem Bericht stehen, dass ich gut arbeite und dann im Abschlussbericht stehen, dass ich ein Studium nicht bestehen würde und ein Industriekaufmann machen soll. Man muss glücklich sein indem was man macht, ansonsten wird man dauerhaft krank.

Hallo, ja so sie die Rentenversicherungsanstallt. Ich kann dir nur raten dir Hilfe zu suchen. Entweder ein Anwalt oder wie bei mir die Gewerkschaft. Müssen musst du nämlich gar nichts!

Darüber habe ich auch nachgedacht. Wenn alle Stricke reißen, muss ich wohl tatsächlich einen Schritt weiter gehen. Meine Gesundheit ist mir nämlich wichtiger, als in einem System zu funktionieren, welches völlig unlogische Entscheidungen für andere Menschen trifft. 

Jein. Müssen tut man schon was. Wenn man z.B eine Rente haben möchte, aber die DRV vorrangig einen Bedarf an RehaMaßnahmen sieht, kann man die Reha schon ablehnen. Jedoch hängt an der Ablehnung auch die Ablehnung der Rente...

Hallo sahudus,

Sie schreiben unter anderem:

Was tun, wenn Rentenversicherung Umschulung bietet, die ich nicht möchte?

Antwort:

Leider ist aus Ihrer umfangreichen Beschreibung nicht ersichtlich, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Grundsätzlich gilt:

1)

Nicht wollen geht nicht, denn es gibt eine gesetzlich fundierte Mitwirkungspflicht und wenn Sie aus dem Solidartopf Leistungen beziehen wollen, dann müßen Sie sich diesen gesetzlichen Bedingungen unterordnen!

Die Solidargemeinschaft können Sie nicht dafür in Sippenhaft nehmen, wenn durch ungünstige Berufswahl-Entscheidung Ihre Tätigkeit keine Freude macht!

2)

Nicht können geht, wenn Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abegsunken ist!

Hiebei sind allerdings zwei verschiedene Scenarien zu berücksichtigen, bevor Sie in dieser Richtung aktiv werden:

a)

Sie sind ggf. vor dem 2.1.1961 geboren, dann haben Sie ggf. Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

Würde dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutreffen, könnten Sie bei der DRV eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!

Sollte also diese Variante zutreffen und bewilligt werden, könnten Sie in den dann laut Rentenbewilligungsbescheid individuell vorgegebenen Hinzuverdienstgrenzen zwanglos hinzuverdienen!

In diesem Zusammenhang spricht man dann von der sogenannten "Arbeitsmarkt-Rente!"

Die Krux bei der Arbeitsmarkt-Rente ist unter anderem allerdings, daß immer die Situation am Arbeitsmarkt eine Rolle spielt, daß die DRV oft mit Verweisungsberufen argumentiert, daß diese Arbeitsmarktrenten bei Wohnsitzabmeldung in Deutschland und bei Verzug ins Ausland meist nicht geleistet werden!

b)

Um diese Unwägbarkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen, können Sie, auch wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, Nägel mit Köpfen machen und zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn Sie in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw. abgesunken ist!

Wird Ihnen dann die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, dürfen Sie nach aktuellem Stand monatlich bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen! Hierbei ist allerdings darauf zu achten, daß diese Tätigkeit unter 3 Stunden pro Arbeitstag bleibt!


>>>>Ich stelle mir die Frage, was ich tun kann, um nicht nach deren Nase tanzen zu müssen.<<<<<<<


Antwort:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie machen das Spiel mit und tanzen nach der Nase der DRV oder aber Sie schaffen in Ihrer eigenen Krankenakte glasklare, knallharte Fakten!

Über einen hilfreichen Tipp oder Rat, was ich noch tun kann, um in einen Beruf umgeschult zu werden, der mir mehr entgegenkommt,

Antwort:

Das sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären, nachdem Sie diesem Einblick in Ihre Akten gegeben haben!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232572/publicationFile/54499/berufliche_reha_ihre_chance.pdf

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Ein sehr wichtiger Punkt, der von Betroffenen immer wieder übersehen wird ist die Tatsache, daß die meisten Verfahren, Begutachtungen, Sozialgerichtsverfahren überwiegend nach vorhandener Aktenlage entschieden werden!

Daraus folgt, daß der Qualität und Aussagekraft der eigenen Krankenakte eine entscheidende Rolle zukommt!

https://www.youtube.com/user/hubkon/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad