Was tun, wenn kein Job gefunden wird?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass Du im Vorstellunggespräch die Wahrheit sagst, finde ich sehr fair. Denn für Arbeitgeber ist es blöd, wenn sie einen Neuen einarbeiten, und schon ist der wieder weg. - Man wird vom Arbeitsamt ja wohl kaum von Dir verlangen können, dass Du den Arbeitgeber wissentlich belügst. - Wie überall gibt es auch im Arbeitsamt gute, faire Mitarbeiter und solche, die seltsam ticken. Möglicherweise bist Du an so einen geraten.

Kläre die Sache beim Arbeitsamt. Geh dann aber auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Vielen Dank für deine Antwort!

Dir Dank fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Irgendwas stimmt aber hier nicht! 17 Jahre, den Job gekündigt und --es wird Arbeitslosengeld gezahlt???? Das bezweifele ich. Mit 17 unterliegt man noch der Schulpflicht. Da wäre das Amt schon lange aktiv geworden und hätte Sie z. B. in eine FSJ-Maßnahme gesteckt oder anderes.

Und bei einer Arbeitnehmerkündigung gibt es 3 Monate Sperrfrist, soviel ich weiß. Und Arbeitslosengeld gibt es auch erst, wenn man - glaube ich - 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Bin zwar hier nicht mehr auf dem neuesten Stand, dürfte sich aber auch heute nicht geändert haben.

Wo steht denn, dass sie 17 ist? oO

Schon mal daran gedacht das mit der 17 das Jahr 2017 und nicht das Alter gemeint ist ?

Du musst den neuen potentiellen Arbeitgebern ja nicht sagen das du vorhast ab September wieder zur Schule zu gehen.

Du kannst also eine Arbeit annehmen und musst dann halt nach 6 Monaten oder früher kündigen so das du die Schule direkt im Anschluss an den Job  besuchen kannst.

indem du bei Bewerbungen gleich mal mitteilst das du eh nicht lange da arbeiten willst, verhinderst du ja das dich jemand nimmt.

Und somit hat das Arbeitsamt auch das Recht dir dein Geld zu kürzen

 

Für diesen überschaubaren Zeitraum findest Du bei Unternehmen für Zeitarbeit mit Sicherheit etwas, auch wenn es meist schlechter bezahlt ist.

Wenn du ohne wichtigem Grund gekündigt hast,warum hast du dann keine Sperre von 3 Monaten bekommen,dass ist nämlich dann die Regel ?

Du musst ja in deinen Bewerbungen bzw. Vorstellungsgesprächen nicht sagen das du im September wieder zur Schule willst,dann musst du eben nur rechtzeitig kündigen um die Frist einzuhalten.

Dein ALG - 1 wird dir sicher nicht gestrichen wenn du arbeitswillig bist und das durch Bewerbungen / Absagen auch nachweisen kannst.

Wo liest du denn was von "ohne wichtigem grund?

@StevenNa69

Das lese ich nicht,aber wenn eine Eigenkündigung ohne wichtigem Grund vorliegt,bekommt man eine Sperre von 3 Monaten und da in der Frage steht das ab der Arbeitslosigkeit ALG - 1 bezogen wird,muss ja ein wichtiger Grund vorgelegen haben !

Oder bist du da anderer Ansicht ?

@isomatte

Ich musste wegen Mobbing in der Abteilung kündigen, das musste der Arbeitsgeber dann leider zugeben, damit ich keine Sperrfrist bekomme und ich konnte so das Arbeitslosengeld ganz normal beziehen

@Miriam66

Das ist doch meine Rede,denn sonst hättest du 3 Monate weniger Anspruch gehabt,weil man dir die Leistungen erst mal gesperrt hätte !