Was tun wenn die ex-freundin den Umgang mit unserem gemeinsamen Kind verweigert?

10 Antworten

Das Jugendamt kann den Vater beraten, eine rechtliche verbindliche Regelung kann dort aber nicht vereinbart werden.

Sie muß das Kind auch gar nicht bringen, der Vater ist verpflichtet es abzuholen und wieder zurück zu bringen.

Der Vater kann vor Gericht gehen und feste Umgangszeiten festlegen lassen.

Was wollt ihr dem Kind nicht antun?

Ein 2jähriger bekommt weder vom JA noch vom Gericht etwas mit, von daher gesehen ist das völlig in Ordnung.

Das ist auf Wunsch der Mutter, sie möchte ihn immer bringen & holen.

@Steffii94

Aja, gut, da würde ich das Kind doch lieber selbst holen und bringen.

Ihr sollte euch ein Heftchen zulegen und all diese Probleme darin sorgfältig dokumentieren.

Da ihr euch an das Jugendamt gewendet habt, könnt ihr erstmal nichts weiter machen. Außer vielleicht euch etwas entspannen. Es scheit offensichtlich zu sein, dass ihre "Drohungen" rein rhetorischen Charakter haben.

Rosenkriege auf dem Rücken der Kinder sind wirklich ätzend und erbärmlich. Allerdings sind auch hier IMMER zwei Parteie beteiiligt. Insofern könnt ihr also auch ruhig mal euer eigenes Verhalten selbstkritisch überprüfen...

Das mit dem Heftchen haben wir auch schon eingeführt. Naya entspannen ist da eher nicht drinnen. Mein Freund macht sich Sorgen, da es auch schon vorkam das sie den kleinen wochenlang nicht gebracht hat. Wir wollen uns ja auch bessern , ich habe das als Kind selber durchgemacht , nur können wir auch nicht springen wie sie will. Schließlich haben wir auch ein Leben.

@Steffii94

"dass nichts so wichtig für ihn ist wie der kleine."

"nur können wir auch nicht springen wie sie will. Schließlich haben wir auch ein Leben."

Was denn nun?

Das mit den zwei Parteien stimmt in diesem fall nicht wird dir jede sozial und sachbearbeiterin beim Jugendamt bestätigen können das solche Machtkämpfe hier auch nur von einer Partei geführt werden können Frau hat kein Bock auf exfreund oder ist gerade sauer oder kommt mit trennung nicht klar also nimmt sie ihm sein Kind weg oder setzt ihn mit Drohungen darüber unter Druck das passiert so oft und was kann Mann dann dafür ausser Kontakt zu seinem Kind haben zu wollen? Anderes Beispiel Exmann meiner Frau hat sich nie für die gemeinsame Tochter interessiert ihr sogar ins Gesicht gesagt sie nerve ihn und er hat kein bock sich mit ihr zu beschäftigen als mutter und tochter zu mir in ne ganz andere ecke zogen hat er plötzlich versucht uns jeden stein den er konnte in den weg zu legen und warum? Weil die Leute anfingen zu reden und er ja nicht vor anderen so darstehen konnte und wollte als wäre ihm seine Tochter egal. Ne Neee in vielen Konflikten stimme ich zu dazu gehören immer zwei aber hier NICHT IMMER

@Nightwing99

@Nightwing, ich würde zwar auch nicht immer zwangsläufig von einer 50/50-Schuldverteilung bei Rosenkriegen ausgehen, so auch hier nicht, aber meiner Erfahrung gemäß hat IMMER jede Seite die ein oder andere Leiche im Keller... :-) Insofern hat man immer auch selber die Möglichkeit, die Eskalationsschraube rauf- oder runterzudrehen.

In deinem Bsp. scheint mir u.a. die Tendenzmeinung versteckt, der Umstand, dass der Kindsvater sich nie gekümmert habe, "begründe" damit, sich auch nie wieder für seine Tochter interessieren zu dürfen und folglich auch nie wieder Ansprüche stellen zu dürfen...:-/

Ja sie will ihm halt wehtun & dafür benutzt sie den kleinen weil sie ganz genau weiß, dass nichts so wichtig für ihn ist wie der kleine.

@Steffii94

Wir stecken halt nicht in den Detals drin und kennen auch nur deine Seite...

Dass sie ihm wehtun möchte, scheint offensichtlich zu sein. Warum? Vermutlich, weil sie sich ihrerseits zutiefst verletzt fühlt. Hat er sie wegen dir verlassen? Dann wäre dieses Verletzungsgefühl zumindest plausibilisierbar. Ich würde ihn und dich dann zwar auch nicht lebenslang ins Zuchthaus werfen :-), aber es wäre vermutlich schon hilfreich, wenn er sich dann mal anständig etschuldigen würde... Nur mal als Beispiel...

@ErsterSchnee natürlich gibt es nichts wichtigeres wie das eigene Kind & mit schließlich haben wir auch ein Leben habe ich gemeint das wir beide Berufstätig sind & natürlich auch noch neben Kind & Arbeit andere Verpflichtung haben. @atzef nein er hat sie nicht wegen mir verlassen , sondern sie hat ihn verlassen für einen anderen. Die 2 waren schon über ein Jahr getrennt als wir zusammen gekommen sind.

Dein Freund hat ein uneingeschränktes Umgangsrecht und daran kann sie nichts machen das könnte dir dein freund höchstens selber kaputt machen.
Auf jeden Fall weiter mit dem Jugrndamt zusammen arbeiten und denen jedesmal wenn die Mutter wieder ihre fünf minuten bekommt und leer rumdroht davon erzählen sowie wenn sie sich sonst inkorrekt verhält ausserdem würde ich einen anwalt einschalten und den einen Brief aufsetzen lassen das dein Freund auf den Umgang mit seinem Kind besteht und die und die tage festsetzen lassen was da noch alles rein kann bespricht man besser mit dem aber dann ist das auch schonmal nicht mehr einfach nur mündlich. Den Brief soll der anwalt dann direkt an sie oder ihren anwalt schicken sofern sie einen hat.
Und zuguter letzt würde ich ihr einfach nochmal ganz ruhig aber bestimmt sagen das sie aufhören soll ihre Machtkämpfe über ihr eigenes kind zu führen und ob sie sich gar nicht schämt sowas verkommenes zu tun und das ihr eure Rechte kennt und wenn diese Drohungen und Aktionen nicht aufhören dann heißt das eben mal rechtliche Schritte. Hab es auch schon oft erlebt das solch klare und direkte worte ausgereicht haben um was zu ändern kommt immer drauf an ob die leute wenigstens ein bisschen was im kopf haben um zu merken dass das recht nicht auf ihrer seite ist.

Wir haben ihr schon öfter versucht dies zu sagen. Haben ihr auch versucht zu erklären , dass sie nur dem kleinen damit schadet aber das sieht sie gar nicht ein.

Dann kann ihr auch nicht mehr geholfen werden und ihr solltet wirklich mal zum Anwalt und Schritte unternehmen

Dem Kind zu liebe wollten wirs erstmal zu versuchen , aber ich glaube es bleibt nichts anderes übrig wie zum Anwalt

@Steffii94

wir wollen garnichts. der vater wiil etwas oder lässt es. dich geht die ganze sache nichts an. du bist außenstehende fremde u. solltest dich aus den sachen der eltern raushalten.

Blödsinn als Partnerin des Vaters trifft sie regelmäßig Entscheidungen die Eingriffe in sein Leben und das des Kindes haben, man hat Verantwortung für die Menschen die man in sein Leben lässt. Wenn die Beiden als Wir stehen ist das nur wünschenswert. Und wo sie sich rauszuhalten hat und wo nicht hat in ein paar Jahren in dem Zusammenhang eh nur eine Person zu entscheiden und das ist das Kind um das es hier geht.

Ich habe mich jetzt so sehr aufgeregt dass ich aufgehört habe die restlichen Antworten und Deine Kommentare dazu lesen zu wollen. 

1. Gebe auf Wikipedia Jugendamt als Suchwort ein. Lese den gesamten Artikel und öffne alle Links im Text. Danach kennst Du die rechtlichen Vorgaben der Jugendämter in diesem Staat. 

2. So lange es keine richterliche andere Entscheidung gibt haben beide Eltern das Sorge- und Erziehungsrecht. Dann kann also die Mutter des Kindes nicht einfach ohne Einwilligung des Kindsvaters das Kind aus einer Kita abmelden. 

Hier dringend >  Selbst aktiv werden und das Kind wieder anmelden. Im Bedarfsfall der Kita Bescheid geben wes Geistes Kind die Kindesmutter ist damit ihre Aktionen VOR Umsetzung durch die Kita mit dem Kindsvater abgesprochen werden!!!!! 

Anwalt für Familienrecht um das Kind schnellstmöglich wieder dort anmelden zu können, aber auch um das Besuchsrechtschaos zu beenden.

2. Unbedingt verbindlich entscheiden ob das Kind nicht besser bei Euch angemeldet ist als bei der Kindsmutter!!!!!!

Das Fürsorgeberechtigte übernachtet ja schon mehrmals die Woche bei Euch. Dass es für Euch Stress pur bedeutet wenn die Mutter dann unter der Woche lange nach Arbeitsbeginn erscheint ist nachvollziehbar. Wohnt es bei Euch könnt Ihr es morgens vor der Arbeit in die Kita oder zur Tagesmutter bringen, dort abends wieder abholen und gut ist. 

Und wenn die Mutter dann das Kind sehen will dann bietet ihr ruhig an  bei Euch mit dem Kind einige Stunden zusammen zu sein. Du stehst ja nicht auf der Hühnerleiter. Sonst wäre das Kind kein Papakind. Die Kindsmutter kann Dir also nicht gefährlich werden. 

Besprecht diese Entscheidung bestenfalls BEVOR Ihr zu Jugendamt und Familienanwalt geht. 

Bitte beachte - Auch wenn es Dir sehr bewusst ist schreibe ich es auch für alle Mitlesenden auf. - 

Du bist nicht die Kindsmutter und wirst es nie werden. Du kannst aber durchaus eine wichtigere Bezugsperson für das Kind werden als die eigene Mutter. Um hier öffentlich sichtbar deutlich zu machen dass Du Dir des Unterschieds bewusst bist macht es Sinn wenn das Kind Dich mit Vornamen anspricht. 

Tätig werden muss vor allen Dingen der Kindsvater. Dieser hat sich dringend von der Wahnvorstellung zu verabschieden Frauen und Männer seien in diesem Staat nicht gleichberechtigt. Die Zeiten als Frauen nur deshalb bevorzugt wurden weil sie Mütter sind sind in der Rechtsauffassung vorbei. 

Es mag das eine oder andere Jugendamt geben wo noch versucht wird jene rechtsradikale Ansicht durchzudrücken und Väter zu benachteiligen. Ein guter Anwalt zeigt ihnen aber dann leicht sehr deutlich auf wo in diesem Staat Bartel den Most her holt. 

Bleib wie Du bist :)))) Und folge weiterhin Deinem Gefühl :)))

1. wikipedia ist eine unseriöse ansammlung von vielen falschen infos.

2. solange die eltern nichts gemeinsam erklärt haben und ein gericht nichts anderes beschlossen hat, hat die mutter das alleinige sorgerecht bei unverheirateten. somit bestimmt sie alleinig wo kind zur kita geht und ob, wo kind sich  aufhält und wann und alles andere im leben des kindes. selbst bei gsr steht es dem vater nicht zu, dass kind in der kita anzumelden oder irgendwelche regelungen zu treffen. das ginge ihn nichts an.

alles andere was du schreibst ist ungereimter käse und hat mit der rechtlsage in deutschland überhaupt nichts zu tun. was bitte ist ein fürsorgeberechtigter? welcher sprache entstammt das?

@haufenzeugs

Ich unterstelle Du hast den Artikel auf Wikipedia erst gar nicht gelesen. Denn hättest Du ihn gelesen hättest Du festgestellt dass im Text reichlich Verlinkungen zu geltendem Recht sind. Geltendes Recht magst Du von mir aus gerne als unseriös abtun. Das spricht dann für die Seriosität Deiner Antwort. 

Fürsorgeberechtigte ist ein juristischer Begriff. Wenn Du den nicht mal kennst lässt es tief blicken. 

Da schreibe ich denn doch gerne nach Deiner Auffassung Käse. 

Der Weg zum Jugendamt ist wohl der erste und ratsamste Weg.

Dort kann sie zwar auch zu nichts "gezwungen" werden, aber es macht vielleicht schonmal einen guten Eindruck.
Wenn nichts hilft, müsste der Umgang gerichtlich festgelegt werden. Dann kann sie daran nichts mehr rütteln.

Was mich wundert ist, warum die Mutter das Kind abholt. Der Vater ist der umgangsberechtigte Elternteil und somit für abholen und zurückbringen verantwortlich. Die Mutter muss das gar nicht tun.

Trotz allem, wenn ihr das so vereinbart habt und die Mutter erst in der Nacht kommt, würde ich mal beim Jugendamt nachfragen, wie ihr da vorgehen sollt und ob ihr ihr das Kind dann überhaupt mitgeben müsst. Vielleicht könntet ihr nämlich sich überlegen das Kind einfach ganz zu euch zu holen, wenn die Mutter eh nicht so großes Interesse hat. Dann hätte sie natürlich ein Umgangsrecht, aber wäre dann verpflichtet das Kind auch wieder pünktlich nach Hause zu bringen...

Ja das ist bringen war eine Bedingung von ihr. Sie möchte ihn immer bringen & holen.