Was tun gegen Schulden die mir aufgelastest wurden, aber nicht gehören?
Folgende Situation, ich 23 Jahre alt habe bis Dezember 2023 bei meinem Vater gewohnt, dieser hat jahrelang keine GEZ Gebühren bezahlt. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt lediglich meine Halbwaisenrente und meinen Minijob als Einkommen und war im Abschlussjahr vom Fachabi. Mein Vater ist, dann plötzlich im Dezember 2023 an einen Herzinfarkt gestorben und nun stand ich da mit meiner Freundin. Neue Wohnung besorgt, Bürgergeld beantragt, Erbe ausgeschlagen, Schulabschluss gemacht, BFD aktuell und für August Ausbildungsvertrag in der Tasche. 1 Jahr vor seinem Tod habe ich Briefe von der GEZ bekommen, ich solle doch bitte die Schulden bezahlen. Die haben einfach seinen Namen weg gemacht und meinen dort hingesetzt. Nach seinem Tod bin ich zum Anwalt, dieser meinte man könne dort nichts machen. Jetzt war heute mein Konto gesperrt, da die GEZ eine Pfändung angemeldet hat. Habe daraufhin heute ein P-Konto eröffnet. Habe mich bei der GEZ gemeldet und versucht noch eine Ratenzahlung zu vereinbaren, leider vergeblich. Jetzt sitze ich hier und weiß nicht weiter. Bitte um hilfreiche Ratschläge.
3 Antworten
Das Problem ist, dass du ab deiner Volljährigkeit neben deinem Vater kraft Gesetzes Schuldner der für eure gemeinsame Wohnung geschuldeten Rundfunkbeiträge bist. Der Beitragsservice kann sich jeden der Schuldner raussuchen. Da nützt dann auch das Ausschlagen des Erbes nach deinem Vater nichts, weil du eben ab deinem 18. Geburtstag selbst Schuldner warst.
Mein Rat wäre, dass du dich brieflich an den Intendanten der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt wendest, deine gesamte persönliche Situation und vor allem im Hinblick auf deine Finanzen schilderst und um einen Erlass oder eine Niederschlagung der Beitragsforderung dieser Anstalt bittest. Weise vor allem darauf hin, dass du Bürgergeldempfänger bist und daher kein frei verfügbares Einkommen hast, mit dem die eigentlich von deinem Vater verursachten Schulden bezahlt werden können. Da der Beitragsservice ja bereits einen Teil seiner Forderungen durch die Kontopfändung realisiert hat, könnte dein Antrag Erfolg haben.
Vergiss auf keinen Fall, einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice ab dem Zeitpunkt des Bürgergeldbezugs zu stellen, damit keine weiteren Forderungen für deine aktuelle Wohnung auflaufen.
Viel Erfolg!
Puh...wenn der Anwalt schon sagt man könne nichts machen...
Aber eigentlich sind ja Schüler und Studenten befreit...wenn sie nicht bei den Eltern leben. Nun hast Du aber beim Vater gewohnt.
Aber muss nicht Derjenige zahlen auf den der Mietvertrag läuft? Also solange Dein Vater noch da war stand doch sicher nur er im Mietvertrag? Und da Du das Erbe ausgeschlagen hast, dürfen Dir doch auch keine Schulden von ihm übertragen werden.
Aber das sind alles nur Laienüberlegungen...da müsste sich der Anwalt eigentlich besser auskennen.
Hm... wahrscheinlich nicht hilfreich weil Du das gedanklich eh schon alles durch hast.
Die GEZ ist vom Haushaltsvorstand zu entrichten.
Da es nicht dein Haushalt war, sind das Schulden deines Vaters.
Für deinen neuen Haushalt bist du allerdings fällig.
Was hast du da für einen Anwalt?