Was sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem "normalen" Haushaltsgesetzgebungsverfahren und dem Nachtragshaushaltsgesetzgebungsverfahren?
2 Antworten
HHG -gleichzeitige Zuleitung an BuRat und BuT Art. 110 3 GG, stets zum 01.01. eines Jahres in Kraft ,Initiativrecht nur BuReg.! Einspruchsgesetzt KEINE Zustimmung BuRat notwendig- HH-Autonomie Bund! Begründet keine Ansprüche für den Bürger!
Normales Gesetzt Zuleitung zuerst an BuRat Art. 76 2 GG , Inkrafttreten variabel - Initiativrecht BuRat,BuReg, BuT , - Ansprüche für den Bürger gegründet!
Ich verstehe die Frage noch nicht so ganz... Auf was möchtest du genau hinaus bzw. was möchtest du genau wissen?
Generell: (Bsp. Hessen)
Es muss für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung nach §§94 ff. HGO (Hessiche Gemeindeordnung) erlassen werden. Bestandteile & Inhalt kannst du in den genannten Paragraphen bzw. in der entsprechenden Rechtsvorschrift für dein Bundesland nachlesen.
Ein Nachtragshaushalt hingegen ist von Nöten, wenn z.B. unplanmäßig hohe Aufwendungen auftreten oder nicht geplante Investitionen getätigt werden sollen. Dann muss die bestehende Satzung quasi um diese(n) Faktor/en "erweitert" werden. Auch das kannst du unter §98 HGO (bzw. Rechtsvorschrift für dein Bundesland) nachlesen...