Was passiert wenn man seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse nicht einwirft?

9 Antworten

Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist und nur die Krankmeldung beim AG abgibst, kannst du Ärger bekommen. Der AG zahlt dir zwar den Lohn weiter, aber er stellt einen Antrag auf Erstattung bei deiner Krankenkasse und beruft sich auf die von dir abgegebene Krankmeldung. Wenn der Kasse dann keine Duplikat- Meldung vorliegt wird der AG auch kein Geld von der Krankenkasse zurück bekommen. Früher haben Ärzte die Meldung gleich an die Kasse geschickt. heute muß der Patient das selber tun. Es droht Streß mit dem AG.

Neben dem Arbeitgeber ist auch die Krankenkasse über die Erkrankung zu informieren, wenn diese zur Arbeitsunfähigkeit führt. Auch hier gelten Fristen. Wenn die nicht einhalten werden, kann es beispielsweise bei Anspruch auf Krankengeld zu einem Ruhen der Zahlung kommen. Die sog. Vorlagefrist der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ergibt sich aus dem SGB 5. Buch in § 49 Abs. 1 Nr. 5 und beträgt eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

Es geht einfach um das Krankengeld, denn wenn du im Jaur mehrmals an dem gleichen erkrankt bist braucht der Chef dir nur 6 Wochen insgesammt zahlen. Außerdem ist es nicht schlecht wenn es um Rente oder Kurantrag geht denn dann hast du gleich von der Kasse schwarz auf weis was dir fehlte die letzten Jahre!

Wenn du jemals mehr als 6 Wochen krank sein solltest wird es kritisch, da Krankengeld eine lückenlose Dokumentation der Krankschreibung zwingend erfordert.

Dann gibt es logischerweise kein Geld!

Ich gehe davon aus, daß du KG beziehst?