Was passiert, wenn man längere Zeit polizeilich nicht gemeldet ist?

8 Antworten

Dieses Thema ist für mich ein Reizthema: Denn, wie ich erfahren habe, wird bei einer Ummeldung auch von Nebenwohnsitzen - nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes - automatisch eine Abmeldung bisheriger Wohnsitze vorgenommen. So kam es, daß ich über ein Jahr nicht bei meinem Nebenwohnsitz gemeldet war, nur, weil ich einen weiteren Zweitwohnsitz bei einer anderen Gemeinde wahrheitsgemäß angegeben hatte. Erst bei der Beantragung des Einkommensteuerjahresausgleichs wurde ich auf diesen Umstand hingewiesen, weil mir die Fahrtkosten nun nicht mehr angerechnet werden sollten, da ich ja angeblich dort nicht mehr wohnen würde. Kurzum, ich konnte durch persönliche Vorsprache das Mißverständnis aufklären. Und, jetzt kommts, per Ordre de Muffti hat die Behörde einfach erneut angemeldet und zwar - man höre und staune - rückwirkend ein Jahr zurück. Meine Anfrage beim Ministerpräsidenten wurde dahingehend beantwortet, daß das automatisierte Meldewesen solche Mißverständnisse nicht generell ausschließen kann. Meine Bitte auf Zusendung eines turnusmäßigen Auszugs aus dem Melderegister wurde abschlägig beschieden, da dies im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Wird höchste Zeit, daß der unbescholtene Bürger endlich über das lückenlos informiert wird, was die Behörden über ihn gespeichert haben.

Wie ist das wohl, wenn Jemand ins EU-Ausland zieht. Gibt ja Niederlassungsfreiheit.

Ich bezweifele dass die Ämter da international untereinander abgleichen wie in Deutschland. Zumahl es nicht in allen Ländern eine Meldepflicht gibt. Ich glaube in England gibt es keine. Zieht einfach da hin, und kein Mensch weiß wo ihr wohnt... Das wäre evtl. doch noch eine Hintertür, um sich ganz abzumelden. Um in Deutschland nicht mehr registriert zu sein.

Nicht angemeldet zu sein, bedeutet auch dass man nicht auf einmal um 6 Uhr früh (oder jede Andere Zeit die sie für richtig halten) die Polizei für eine Haussuchung vor der Türe stehen kann. Wir leben in Deutschland, das kann jeden Treffen der seine Meinung oder Verachtung über Personen oder die BRD selbst (StGB 90a usw.) äußert.

Meldepflicht bei Wohnungswechsel/Adressänderung. Bei Wohnungswechsel innerhalb ... Meldepflicht bei Wohnungswechsel/Adressänderung. Übergeordnetes Thema ... http://www.stuttgart.de/sde/item/gen/2935.htm - 14k - Im Cache - Ähnliche Seiten

Dann wird er bei seiner nächsten Anmeldung wohl ein Bussgeld zahlen müssen. Kommt auf den Beamten an.

Richtig ist das nicht. Er kann glück haben und es passiert nichts oder aber bekommt er probleme bei der gemeinde.