Was muss man als Justizfachwirtin wissen? Hab bald ein Vorstellungsgespräch beim Amtsgericht.

5 Antworten

schau mal da nach; noch besser kann man es nicht erklären:

http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C9642203_N6223250_L20_D0_I4815380.html

da steht wirklich ausführlich alles drin was Du wissen willst, viel Glück bei der Bewerbung

"...Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten in den Fachgebieten Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch, Register, Vormundschaft und Betreuungen bzw. in verwaltungs-, arbeits- oder ozialgerichtlichen Verfahren tätig. Sie sind darüber hinaus auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen...."

Ich bin mir da nicht sicher, aber wird man nach der Ausbildung gleich Fachwirtin? Eigentlich ist der Fachwirt in den meisten Berufen eine Fortbildung, die man mit abgeschlossener Berufsausbildung noch draufsatteln kann (ähnlich wie ein Facharbeiter noch zum Meister werden kann).

Normalerweise macht man erst einmal eine Ausbildung zum Beamten im mittleren Dienst in der Justizverwaltung.

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=7942

hallo heinmueck: das ist das gleiche; der Beamte im mittleren Justizdienst wird nun Justizfachwirt genannt

@Guppy194

Vielen Dank! Gut zu wissen. Wird notiert! :-)

sorry aber ich hab mich dort beworben um einen ausbildungsplatz zu kriegen. ich möchte nach der schule nicht auf eine berufsschule gehen sondern lieber eine ausbildung. und ich weiz schon bescheid...aber vielleicht könnten ja ein paar leute ein paar tips geben .

Wenn du zurzeit bei Lidl an der Kasse sitzt, dann ist die Frage berechtigt, solltest du diesen Beruf aber gelernt haben, dann ist die Frage mehr als peinlich.