Was meint ihr?
Meine Bekannte hat jetzt zum zweiten Mal einen Ladendiebstahl begangen und wurde probt von einem Detektiv erwischt. Sie hatte damals vor 5-6 Jahren einen Brief erhalten von einem Richter dass Sie keine Strafe erhält. Also beide Male waren es geringfügig. Jetzt ein Betrag von 14€. Was meint ihr? Kann ihr Knast drohen oder verjährt sowas? Also meine den ersten Diebstahl. Der ladendedektiv sagte ihr dass dadurch dass Sie die Vertragsstrafe nicht zahlen konnte der Laden Strafanzeige stellt. Was meint ihr?
2 Antworten

Bei Widerholungstätern fällt eine solche Anzeige i.d.R. nicht wieder unter den Tisch ... also dürfte dieses Mal eine Geldstrafe anstehen - X Tagessätze à 1/30tel des Monatseinkommens.


Für den ersten Diebstahl kann sie nicht mehr bestraft werden, ob die für den zweiten Diebstahl bestraft wird, bleibt abzuwarten.

Danke für die Antwort. Ich meinte weil Sie bei dem ersten Diebstahl vom Richter einen Brief bekam wo das Verfahren eingestellt wurde ob dann jetzt bei dem zweiten Diebstahl eine Strafe kommen würde. Der erste Diebstahl wie gesagt ist lange her so ungefähr 5-6 Jahre.

Das Schreiben bezog sich auf die Einstellung des ersten Verfahrens und ist kein Freibrief, Jahre später wieder einen Diebstahl zu begehen.

Dass weiss Sie auch. Ich meine nur ob sich das erste auch auf den zweiten Diebstahl auswirken kann? Also ob es vom ersten Diebstahl noch in den Akten ist.

In den Akten wird es wahrscheinlich noch vermerkt sein.

Danke für die Info und dann warten wir einfach ab was da kommt
Sie bekommt knapp 1020€ Erwerbsminderungsrente. Kann Sie sowas dann in Raten bezahlen?