Was kann man für das erstellen einer Homepage verlangen?

7 Antworten

Wie schon mehrfach erwähnt wurde, musst du dafür ein Gewerbe anmelden. Sicherlich könntest du das, wenn du nur einen kleinen Betrag willst, irgendwie anders deichseln, soll heißen, offiziell ist das ein Freundschaftsdienst, und der Verein "schenkt" dir zufällig im selben Zeitraum ein kleines Taschengeld.

Bei einem größeren Betrag wäre mir das aber zu heikel, weil dir da dann tatsächlich eine Schwarzarbeitsklage drohen kann.

Eine professionelle Webseite kostet "auf dem freien Markt" locker zwischen 2000 und 10000 Euro, je nach Ausstattung. Ich weiß nicht, wie gut und/oder professionell du bist, aber als Azubi und für eine kleine Webseite für einen Verein als Freundschaftsdienst kannst du sicher 100 oder 150 Euro nehmen.

Macht Deine Ausbildungsfirma nicht auch diese Arbeit? Dann stehst Du in Konkurenz zu Deinem Ausbildungsbetrieb. Du mußt eine Erlaubnis vom Betrieb einholen, ob Du diesen Auftrag annehmen darfst, sonst kann Dir die Kündigung ins Haus flattern.

Nein meine Firma macht so etwas nicht für Kunden, die Verwaltet nur die eigene Homepage. Und ich mache das ja nicht im Auftrag der Firma sondern Privat.

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@jocy1234

Und ich mache das ja nicht im Auftrag der Firma sondern Privat.

Genau das ist ja der Punkt. Stichwort "Wettbewerbsklausel". Da solltest du auf jeden Fall deinen Ausbildungsvertrag genau durchlesen.

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Steck vorher mit dem potentiellen Auftraggeber genau die Rahmenbedingungen ab, also welcher Funktionsumfang, welches CMS, sollst du ein Logo entwickeln... Dann kannst du in etwa abschätzen, wieviel Arbeitsstunden Aufwand du damit haben wirst. Dann multiplizierst du das mit einem Stundenlohn, bei dir vllt. 10 bis 15 EUR? (Ein Profi würde wohl ab etwa 30 EUR verlangen.) Das ist dann der Preis für dein Angebot.

Wichtig: Du musst ein Gewerbe angemeldet haben und diese Einnahmen auch versteuern.

Der Verein kann im Jahr 600 Euro für eine Ehrenamtliche Arbeit ausgeben. Wenn du dieser "Arbeiter" bist, dann kann dich der Verein mit 600 Euro im Jahr dafür Honorieren, wird nicht als Lohn angesehen, sondern als eine Arte Aufwandsentschädigung?! so wird das beispielsweise bei uns gemacht und das ist Steuerrechtlich geprüft worden und richtig:)

PS: Natürlich bist du dann aber für eine Zeit Angestellte im Verein;)

Bei einer Erstellung wird immer der Name des Designer bzw. Gestalter unten angezeigt. Meist führt dieser auf seine eigene Internet-Seite. Also vorsichtig, vielleicht schon mal Gewerbe anmelden, sonst gibt es Ärger.

Bei einer Erstellung wird immer der Name des Designer bzw. Gestalter unten angezeigt.

Hä? Was auf einer Webseite erscheint und was nicht, liegt in der Hand des Webdesigners! Die fertige Seite wird nicht auf magische Art und Weise eine Internetseite anlegen, ins Netz stellen und einen Link darauf mit dem Klarnamen des Fragenstellers hinzaubern.

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