Was kann man bei einer unfähigen Schwerbehindertenvertretung tun?

3 Antworten

ich denke mal da hilft nur eine Aussprache mit den ganzen Kolegen und den verantwortlichen Meister oder Vorgesetzten von du zu du wird da wenig zu erreichen sein, es giebt nun mal solche Leute, nicht nur in behinderten Kreisen, auch in gesunden arbeitsfähigen Umfelt

was sagt denn der Betriebsrat zu deinen Vorwürfen?

Wenn du nun schreibst, dass 3/4 aller Kollegen nicht mit dem Schwerbehindertenvertreter zusammenarbeiten möchten, frage ich mich, wer hat den dann gewählt.

Momentan könnt ihr nichts tun ausser die Schwerbehindertenvertretung darauf hinweisen, daß 2014 die nächsten Wahlen sind und sie, falls sie das Amt noch einmal möchte, das tun soll, wofür sie gewählt wurde.

Die Aufgaben und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung kann man im § 95 SGB IX nachlesen. Einige Beispiele: Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, Interessenvertretung, Hilfe, Beratung im Betrieb, Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegennehmen und bei Berechtigung mit dem AG auf eine Lösung hinwirken u.v.m.

Wenn sie manche Aufgaben nicht erledigen "darf", kann sie das von anderen schwerbehinderten Kollegen nicht verlangen. Ist sie weisungsbefugt dass sie die Arbeit verteilt?

Es gibt die Möglichkeit der Amtsenthebung (§ 94, Abs. 7 Satz 5 SGB IX): "Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt ( § 119 SGB IX) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen"

Würde ich aber nicht empfehlen. Zum einen sind die Hürden der "Amtsverletzung" ziemlich hoch und müssen bewiesen werden, zum anderen kann es gut sein, dass bis dorthin schon Neuwahlen sind.

Die unzufriedenen schwerbehinderten Kollegen (nur diese wählen die Schwerbehindertenvertretung) sollen sich zur Wahl stellen, die jetzige nicht mehr wählen und das Amt in Zukunft besser führen.