was kann ich legal mit der Tonaufnahme machen gegen meine Ex Freundin?
meine ex Freundin hat zugegeben, dass sie mich nur benutzt hat, um mich zu verletzen, dass sie sehr selbstverliebt ist ihr andere menschen egal sind, sie jedem raten würde Abstand von ihr zu nehmen und dass sie ein ,,abuser'' ist wie ihr vater, dass sie nicht arbeiten will im Leben und dass sie einfach irgendwo frei leben will. und ich habe es aufgenommen (sie hat schon oft solche sachen gesagt und ich hatte glück und es einmal aufgenommen)
Kann ich die Aufnahme legal verwenden, damit kein anderer mehr auf sie reinfällt? ich glaube sie ist borderline oder sowas
4 Antworten
Klingt eher nach Narzissmus oder Soziopathie.
Eine Tonaufnahme ist immer illegal. Und wenn sie borderlinerin ist, kann sie nicht wirklich was für ihr Verhalten.
Da machst Du Dich strafbar. Deine Freundin nicht.
Das ist dessen Problem. Das sie mit Dir nicht auskommt, bedeutet ja nicht, daß sie mit jemandem anderen vielleicht gut auskommt.
Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch das Anfertigen von Tonaufnahmen eines Gesprächs ist nach 201 StGB eine Straftat. Schwerer wiegt, wenn Du die Aufnahmen Dritten zugänglich machst.
in österreich wo ich gerade bin nicht (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.
nur das zugänglich machen oder veröffentlichen ist strafbar, also nein ich habe nichts verbrochen
Gut, aber wer wohnt schon in Österreich?
Und wenn Du die Antwort kennst, warum fragst du dann?
ich habe gerade recherchiert und habe es herausgefunden. und 10 mio deutschsprachige wohnen in österreich das sind fast so viele wie in bayern
ok dann lösche ich es jetzt. aber ich will nicht dass jemand anderer darauf reinfällt