Was kann ich dem Chef sagen wenn ich keine Zeit für Überstunden habe?

5 Antworten

Grundsätzlich bist Du nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet - mit Ausnahme (aus der Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber) von tatsächlichen Notfällen, Katastrophen.

Auch wenn Du Dich vertraglich zur Leistung von Überstunden verpflichtet hast, darf der Arbeitgeber sie nicht willkürlich und nach Belieben anordnen, sondern nur bei betrieblicher Notwendigkeit.

Auch dann bist Du zur Leistung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber sie "rechtzeitig" anordnet - wieder: von Notfällen abgesehen.

Die Rechtsprechung verlangt für eine solche Anordnung eine "Vorlaufzeit" von mindestens 4 Tagen in entsprechender Anwendung einer Bestimmung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2.

Du bist morgen nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, und bist auch nicht verpflichtet, Dich zu "erklären" (bis vielleicht auf ein "Ich kann heute nicht!").

Einfach sagen. Du kannst nicht zu Überstunden gezwungen werden.

Stell Dir vor, Du hättest ein kleines Kind, welches pünklich von der Kita abgeholt werden muss - dann kannst Du auch nicht so ohne weiteres von jetzt auf nachher Überstunden machen.

Wie werden diese kurzfristigen Überstunden denn vom Arbeitgeber begründet? Was sagt dein Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden?

Wenn du regelmäßig Überstunden leistest, kann dir der Arbeitgeber wegen einem Tag wohl kaum Ärger machen. Wäre ja auch noch schöner.

sag doch einfach dass du keine zeit hast und sei ehrlich

Sage ihm, dass Du einen Handwerker erwartest. Wenn der Termin schon länger fest ist, wäre es nicht schlecht gewesen, wenn Du den Chef schon vor dem Wochenende "vorgewarnt" hättest.

Was gehen "den Chef" die Gründe an, weshalb der Arbeitnehmer keine Überstunden leisten will, zu denen er nicht verpflichtet ist und die ihm nicht rechtzeitig angekündigt werden??

0
@Familiengerd

@Familiengerd. Ich sehe meinen Nachsatz (wäre nicht schlecht gewesen...) als einen Teil der Kommunukation zwischen AN und AG, der aus meine Praxis entstammt. Es gibt Branchen, zum Beispiel die Gastronomie, in denen Dritte (nicht der AG und nicht der AN die Arbeitszeiten mitbestimmen. Daran hat auch die Gesetzgebung Mitschuld. Ein Beispiel ist die Verkürzung des Sperrzeit oder welcher Gastronom lehnt ein Geschäft ab, das 3 Tage zuvor bestellt wird, weil er 4 Tage im Voraus seinen Mitarbeitern über die Überstunden unterrichten muss?

0
@Novos

Selbstverständlich kann es immer wieder Situationen geben, in denen die gesetzlichen und aus der Rechtsprechung resultierenden Vorgaben nicht 1:1 umgesetzt oder eingehalten werden könne.

Und in Deinem Beispiel muss der Arbeitgeber die 4-Tage-Viórankündigungsfrist auch nicht einhalten, wenn er sonst die Bestellung ablehnen müsste.

Aber grundsätzlich ist eine solche Regelung wie nach dem Gesetz absolut berechtigt, denn der Arbeitgeber hat generell nicht das Recht, über die Freizeit - also die Zeit außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit - des Arbeitnehmers zu verfügen!!

0
@borderline55

Mag ja sein, dass er das verlangt; er hat nur nicht das 'Recht, Auskunft von Dir zu verlangen, warum Du seinem Eingriff in Deine Freizeit als einem Bereich Deiner Privatsphäre nicht nachkommen willst/kannst.

Etwas Anderes ist es, wenn es sich um einen verpflichtenden Überstundeneinsatz handelt (weil dringende betriebliche Gründe oder ein konkreter Notfall ihn notwendig machen oder z.B. weil der Betriebsrat Überstunden genehmigt hat).

0