Was kann ich als unwissender illegaler Untermieter tun und meine geklauten Wertgegenstände wieder zu bekommen?

6 Antworten

Auch wenn du dort keine SCHRIFTLICHEN Mietvertrag hattest, warst du dort nicht illegal.

Und selbstverständlich kannst du den Wohnungsinhaber wegen Diebstahls und Unterschlagung anzeigen.

Würde ich damit Erfolg haben?

Es hat sich erst im nachhinein herausgestellt das die Vermieterin der Wohnung keine Untervermietung duldet. Ebenso das die Exfreundin im Mietvertrag stehen blieb um die Wohnung als Alleinverdiener nicht zu verlieren. Daher hat er 10Monate die Miete bar kassiert. Leider zu meinem Unwissen

@Unwissend86

Das ist nicht dein Problem. Das ist ein Problem zwischen den Vermieter und dem Hauptmieter. Du kannst erstmal für dich davon ausgehen, das die Genehmigung zur Untervermietung da war. Wenn sie nicht da war, wie gesagt, nicht dein Problem.

@Unwissend86

Du kannst ihn nur anzeigen. Damit bekommst du dein Eigentum natürlich trotzdem nicht zurück. Dazu müsstest du ihn anschließend zivilrechtlich verklagen.

Auch ein Mündlicher Mietvertrag ist Gültig.

Fordere deinen Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dir die Sachen innerhalb von 2 Wochen rauszurücken, und zwar alle. Es währe schön, wenn du eine Liste darüber anfertigen könntest.

Drohe im damit, ihn bei der Polizei wegen Unterschlagung anzuzeigen, das hilft.

Sachen, die er illegaler Weise verkauft hat, muß er ersetzen.

Habe Ihn schon zweimal angeschrieben mit einer Auflistung der fehlenden Gegenstände.

Ich bin mir wirklich unsicher ob ich damit Erfolg habe, denn wie gesagt, es lief anscheinend alles nicht so rechtens

@Unwissend86

dann lass mal Taten folgen, nicht nur anschreiben, da lacht er dich aus

@peterobm

Is nicht so einfach @peterobm da ich mich rechtlich absolut nicht auskenne. Deswegen hier die Frage welche Möglichkeiten mir offen stehen

du hast hoffentlich einen Untermietvertrag - Schriftlich - und für die Zahlung eine Quittung?

da käme einiges zusammen - Einbruch-Diebstahl

warum keine Anzeige gegen den Vermieter

leider nein

@Unwissend86

du hast aber Zeugen die bestätigen können, dass du dort gewohnt und auch gemeldet bist

@peterobm

Ja natürlich, war dort 10 monate und hatte in der Zeit auch Besuch den er persönlich sah und kennen lernte

@Unwissend86

du hast einen rechtsgültigen Mietvertrag, wenn auch nur mündlich, der zählt ebenso

Für die Frage der Wirksamkeit des Mietverhältnis kommt es nicht auf die Person des Vermieters an, sondern die des Mieters. Der Ausgleich wegen der unberechtigten Untervermietung hat sich im Verhältnis von Vermieter zu Mieter zu vollziehen.

Vom Mieter kannst Du unter Anderem Schadensersatz sowie Herausgabe Deines Besitzes verlangen (jedenfalls solange Du Eigentümer bist). Da Du ihm bereits eine Frist gesetzt hast befindet er sich im Verzug und schuldet Dir überdies Zinsen.

Ich würde Dir eine anwaltliche Vertretung empfehlen. Alternativ könntest Du auch Strafanzeige gegen ihn erstatten. Möglicherweise bewegt ihn das zur Herausgabe der Sachen.

setze gerade ein schreiben auf mit einer auflistung aller gegenstände und deren wert. werd des morgen per einwurfeinschreiben losschicken

@Unwissend86
da käme einiges zusammen - Einbruch-Diebstahl

warum keine Anzeige gegen den Vermieter

2 Schreiben wurden nicht beachtet; willst dich zum Deppen machen

Dein mündlicher Mietvertrag ist immer noch wirksam. Der Schlosswechsel des Vermieters ist eine Besitzstörung sowie verbotene Eigenmacht. Wann konntest du nicht mehr deinen Besitz betreten?

In dieser Angelegenheit sind strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen zu trennen.

Dein Vermieter haftet für deine finanziellen Verluste vollumfänglich. Woher weißt du, dass deine persönlichen Sachen verkauft und / oder entsorgt wurden?

Straftaten: Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung >> Drohe dem Vermieter mit Anzeige

Besitzstörung: Antrag auf einstweilige richterliche Anordnung hinsichtlich Zutritt zu deinem Besitz (Mietwohnung /Zimmer)

Beschaffung von Zeugenaussagen, dass du dieses Zimmer als Untermieter bewohnt hast. Falls der Vermieter deinen Mietvertrag leugnet, erkläre ihm, dass du auch hier in einem Gerichtsverfahren den Prozessbetrug anzeigen und durch den Staatsanwalt verfolgen lässt. Uneidliche Falschaussage könnte in der Verhandlung hinzukommen.

Diese Sammlung von Straftaten und Zivilrechtsverstößen wirst du wohl ohne Anwalt nicht erfolgreich für dich gestalten können.

Zu deiner Beruhigung: Eine 2. Mieterin im Mietvertrag der Wohnung stört deinen Mietvertrag nicht, denn du hast guten Glaubens gemietet. Barzahlungen der Miete sind nicht zwingend gegen Quittung zu leisten, es wäre aber hilfreicher gewesen.

Auch die nicht erteilte Genehmigung zur Untervermietung durch den Hauseigentümer kann dich nicht stören, weil das Sache deines Vermieters ist.