Was ist eine Geschäftsfähigkeit, eine Deliktfähigkeit und Strafmündigkeit?

1 Antwort

Geschäftsfähig bedeutet, dass man rechtsgültige Verträge abschließen kann. Das bginnt am 7. Geburtstag. ab diesem Tag ist man beschränkt geschäftsfähig, d.h. man kann z.B. beim Kiosk ein Eis kaufen. Man kann Geschäfte tätigen, die mit dem gezahlten Taschengeld beglichen werden können. D.h. bis zur vollen Geschäftsfähigkeit ab dem 18 Geburtstag erhöht sich dieser Wert quasi kontiniuierlich. während ein Siebenjähriger nur 1-2 Euro ohne zustimmung des Sorgeberechtigten ausgeben kann, sind es beim 16-Jährigen schon über 100 €. 

Deliktfähig bedeutet, dass man für Schäden, die man angerichtet hat zur Haftung herangezogen werden kann. Auch das beginnt mit sieben Jahren eingeschränkt und mit der Einsichtsfähigkeit gehen die Einschränkungen immer weiter zurück. Bei einem Siebenjährigen geht man vielleicht davon aus, dass er weiß, dass man das Spielzeug des Freundes nicht mit dem Hammer absichtlich zerstört, hierfür müsste er (nicht seine Eltern) auch tatsächlich haften. Mann geht aber z.B. nicht davon aus, dass er weiß, dass das Modellschiff des Onkels nicht schwimmen kann. Lässt er es also zu Wasser, haftet er für den Schaden nicht. Die Eltern würden dafür haften, wenn sie ihn trotz beobachtung nicht daran gehindert hätten. Generell haften Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Strafmündigkeit bedeutet, dass man für begangene Straftaten strafrechtlich belangt werden kann. Strafmündig ist man in Deutschland ab 14. D.h. ein 10-jähriger, der im Laden etwas stiehlt, kann zwar zum ersatz des Schadens herangezogen werden (Deliktfähigkeit), er wird aber nicht bestraft. Wenn er das Gleiche am 14 Geburtstag macht, kann er auch für die Tat bestraft werden.

Ich möchte die Antwort von Flirtheaven noch ergänzen:

Es gibt neben der Eigenverantwortung noch ein Erlangen einer gewerblichen Geschäftsfähigkeit, früher hat man das beantragt bei einer amtlichen Stellen, zum Beispiel um einen Flohmarktstand zu betreiben.

Und dann gibt es neben einer Verantwortung noch eine Bitte an einen Dritten Menschen sich vertreten zu lassen, diese bitte richtet man zum Beispiel an Ärzte oder Betreuer.

Was man nicht vernachlässigen darf, ist dass man sich Kompetenzen an eignet zum Beispiel einen Kettensägenschein, und das

Trotzdem

im Zusammenhang mit zweiten oder dritten Personen eine Verantwortung kommt, man spricht da entweder von einem sozialen Oder juristischen hilfsbereit oder Ansprechbar sein.