Was ist die vom TÜV maximale Verbreiterung die man an einer Achse anbringen darf?
So, der neue Breitbau ist dran und ist auf jeder Seite ca. 10CM breiter als der alte Radkasten. Nun ist die Frage ob ich überhaupt 10CM Spurplatten fahren darf? Ist das nicht schon fast eine Sollbruchstelle oder biegt die Achse zu sehr durch, da solche Maße ja nicht einberechnet wurden. Weiß einer wie breit eine Spurplatte höchstens sein darf? (geht jetzt nicht um das Rausgucken des Reifens oder so, das ist kein Problem mehr, aber der Reifen soll ja auch nicht unsichtbar im Radkasten sein )
3 Antworten

Ich glaube nicht, daß es eine Absolutzahl gibt für eine zusätzliche Achsverbreiterung. Ob ein Fiat seicento (600) oder Mercedes 600 damit ausgerüstet werden soll, ist doch ein großer Unterschied. Frag doch vorher beim TÜV an!

Sorry, meine Meinung zu solchen Verbreiterungen: Berechne mal die Hebelkräfte auf das Radlager und die gesamte Achsgeometrie. Ausserdem bringt man das Eigenlenkverhalten damit komplett durcheinander, eine vormals selbststabilisierende Vorderachse wird auf ungleichen Untergründen damit zur Gefahr beim Bremsen. Meiner Meinung nach dürfte es für nachträgliche Fahrwerksumbauten ohnehin keine ABE geben. Wozu haben denn wohl die Entwickler im Werk die Fahrwerke genau so gebaut? Sämtliche Streben und Lager sind auf Serienbelastung ausgelegt! Die Vorbilder für solche Umbauten haben kein verbreitertes Serienfahrwerk sondern eine komplette Eigenkonstruktion. Das ist dann auch angemessen. Hoffe, ich habe ein bischen Nachdenken anregen können? Gruß, gasmann

Frage bim TÜV nach oder fahre mit deinem wagen da mal vorbei.