Was ist die freiheitlich demokratische Grundordnung?

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Es ist jene Ordnung, die durch unsere Verfassung gewährleistet ist:

Er wurde vom  Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert: [5]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine  rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der  Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und  freie Entfaltung, die  Volkssouveränität, die  Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung#Konkretisierung_im_BVerfG-Urteil_zum_SRP-Verbot_1952


Im deutschen Grundgesetz steht

21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Eine Ordnung, die von Grund auf sehr freiheitlich ist.