Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag?

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Eine Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger erteilt, ein Abbuchungsauftrag der eigenen Bank.

Lastschriften aufgrund einer Einzugsermächtigung kann ich von meiner Bank problemlos zurückbuchen lassen (Widerspruch), bei Lastschriften aufgrund eines Abbuchungsauftrags geht das nicht.

Beides wird vom Zahlungspflichtigen erstellt, nur dass die Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger (Unternehmen) und der Abbuchungsauftrag der eigenen Bank zugunsten eines bestimmten Zahlungsempfänger erteilt wird. Zudem sind Lastschrifteinzüge bei einer Einzugsermächtigung rückbuchbar (widerruflich), wohingegen das beim Abbuchungsauftrag nicht der Fall ist. Siehe auch: http://www.finanz-lexikon.de/lastschrift%20-%20lastschriftverfahren_174.html

Bei einer Einzugsermaechtigung ermaechtigst du deinen Glaeubiger, sich an deinem Konto zu bedienen. Eine solche Ermaechtigung kann formlos erteilt werden, sogar muendlich (was aber im Streitfall fuer den Glaeubiger ziemlich unpraktisch sein kann). Der Glaeubiger erklaert dann lediglich gegenueber deiner Bank, dass er von dir die Erlaubnis zur Lastschrift hat. Deine Bank wird ihm das glauben und nicht weiter pruefen, ob er das wirklich darf (kann sie auch gar nicht). Einer solchen Lastschrift kannst du somit direkt bei deiner Bank widersprechen (innerhalb bestimmter Fristen) und du bekommst dein Geld zurueck. Auch hierbei spielt es keine Rolle, ob der Lastschriftwiderspruch berechtigt ist oder nicht.

Beim Abbuchungsauftrag erteilst du hingegen nicht dem Glaeubiger sondern deiner Bank einen Auftrag. Du beauftragst sie, bestimmte Zahlungsanforderungen eines klar definierten Glaeubigers zu bedienen. Du sagst deiner Bank also klipp und klar: "Wenn der X einen Betrag Y von meinem Konto anfordert, dann uberweist ihm den." Hierbei wird dann sehr wohl von deiner Bank geprueft, ob das Zahlungsbegehren deines Glaeubigers mit dem (der Bank vorliegenden) Abbuchungsauftrag in Einklang steht. Ein Widerspruch ueber die Bank ist dann nicht mehr moeglich und du musst dir dein Geld im Zweifelsfall direkt beim Empfaenger zurueck holen.

Kurz und knapp:

Einzugsermaechtigung = Du erlaeubst dem Empfaenger, sich sein Geld von deinem Konto zu holen. Eine Pruefung der Einzugsberechtigung findet nicht statt, Widerspruch ueber die ausfuehrende Bank moeglich.

Abbuchungsauftrag = Du beauftragst die Bank, bestimmte Zahlungen an einen bestimmten Empfaenger zu leisten. Die Bank leistet aufgrund deines Auftrages, Widerspruch ueber die ausfuehrende Bank ist somit nicht moeglich.

Gruss DerCAM

Ich denke mal, die Sache kann man so erklaeren:
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Mit der Einzugsermaechtigung erteilst du jemand die Erlaubnis, Geld von deinem Konto einzuziehen, abzubuchen.
Die schicken dann anschliessend einen Abbuchungsauftrag an deine Bank, um das Geld, das ihnen zusteht, von deinem Konto abzubuchen und einzuziehen.

Nein, da verwechselst du Abbuchungsauftrag und Lastschrift.

Abbuchungsauftrag wird von dir initiiert.. du gehst auf die Bank zu und sagst.. alle 30Tage 30€ an 30 unterschiedliche Konten.

Einzugsermächtigung stellst du jemandem (Vermieter) der das Geld dann abbuchen darf bei dir.

Letzteres kann übrigens jederzeit auch rückwirkend wiederrufen werden.

Nee, das erste waere ein Dauerauftrag.