was ist der unterschied zwischen einem steuerberater und einem steuerfachangestellten?

6 Antworten

Der Beruf der Steuerexperten teilt sich in viele Bereiche auf. Auf der untersten Stufe steht wie in fast jedem Beruf der Azubi. In diesem Falle der Auszubildende zum / zur Steuerfachangestellten. Der Steuerfachangestellte ist also sowas wie der Geselle im Steuerfach. Er / Sie ist immer im Angestelltenverhältnis da er / sie keine rechtsverbindliche Unterschrift leisten darf. In der nächsten Stufe findet man den Steuerfachassistenten / in, der / die in den meisten Fällen auch geprüfter Bilanzbuchhalter / in ist. Die Prüfung zum Fachassistenten / in darf man nach 5 jähriger Berufserfahrung machen. Der / Die Fachassistent / in darf erstellte Buchhaltungen und Bilanzen rechtswirksam unterschreiben und ist somit etwa mit einem Altgesellen zu vergleichen. An der Spitze der Hirarchie steht der / die Steuerberater / in. Er ist der natürliche Feind des / der Finanzbeamten / in. Der Steuerberater ist berechtigt in allen Bereichen seines Faches rechtswirksame Unterschriften zu leisten und seine Mandanten auch beim Finanzgerichtshof zu vertreten. Der Steuerberater ist also mit dem Meister zu vergleichen. Die Steuerberaterprüfung kann man entweder nach 10 jähriger Berufserfahrung ablegen, oder nach vorangegangenem Studium der Betrieswirtschaft oder der Volkswirtschaft. Die Durchfallquote bei der Steuerberaterprüfung ist die mit Abstand höchste in ganz Deutschland. So, ich hoffe das ist ausführlich genug!

Kleiner Nachtrag: Der Steuerberater ist außerdem berechtigt auszubilden! So jetzt aber Schluß!

Steuerberater=Prüfung zum Steuerberater (evtl. vorher Studium, aber kein muss, oder 10 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachgehilfe dann Prüfung Steuerberater)= Chef
Steuerfachangestellte= Ausbildungsberuf, Angestellte

Der Steuerberater ist (oft) selbstständig - das kann der Steuerfachangestellte nicht sein. Die Tätigkeiten sind dieselben, aber der Steuerberater unterschreibt nachher.

Steuerberater hat studiert, der andere gelernt. Der STeuerberater kann sich mit einer Kanzlei selbständig machen, der andere nicht.

der steuerberater ist der chef der steuerfachangestellten z.b.