Was hat die Krankenkasse mit einem Arbeitsunfall zutun

7 Antworten

Die BG muß die Behandlung bezahlen, der AG die Lohnfortzahlung.

Das Ganze geht erst über die KK, diese holt sich von der BG die Kosten zurück. Der AG kann bei der KK Zweifel an der Krankheit anmelden, die KK beauftragt dann den MDK.

Ist eigentlich recht ungewöhnlich einen Bruch fix anzuzweifeln. Kann es sein, dass Du schon mehrere Unfälle bzw Krankheiten in recht kurzer Zeit hattest? Dein AG hat seinen Zweifel bei der KK begründen müssen. Von allein wird diese nicht tätig, vor allen wenn sie das Ganze nicht bezahlen muß.

Ne die letzte Krankheit war glaube Anfang März für 2 Wochen. Keine Ahnung inwiefern der AG der KK das begründet hat.

Müsste Ich dann aber nicht von der BG zum MDK geschickt werden?

@goodfella030

genau kann ich das nicht sagen, ich glaube das macht immer die KK

@goodfella030

Der AG braucht das nicht weiter zu begründen, die Äußerung eines Verdachts genügt.

Entschuldige bitte, bei einem gebrochenen Handgelenk Zweifel an der A_U? Was ist das für ein komischer Chef.

Auch bei einem Arbeitsunfall wird die KK informiert, da diese ggf. die Leistungen im Auftrag der BG übernimmt (z.B. Verletztengeld) wobei die Behandlung immer ein D-Arzt übernehmen sollte, es sei denn dieser verweist dich zur weiteren Behandlung an deinen Hausarzt. Dieser muss dann allerdings auch mit der BG abrechnen

Wurde der Unfall vom Arbeitgeber an die BG gemeldet, wenn nicht dann solltest Du das umgehend machen. Der Ag bekommt dann von der BG einen entsprechenden Fragebogen zugeschickt.

Das ist leider Normal bei uns im Unternehmen um die Krankenstände runter zu drücken. Von einigen Kollegen habe ich auch gehört, dass diese schon bei einer Grippe (jeder mal bekommt), eine Einladung zum MDK bekommen hat.

Aber dann müsste doch eigentlich die BG mich zum MDK schicken oder etwa nicht?

@goodfella030

nein, das macht immer die KK, da ja der Arbeitgeber die KK entsprechend informiert. Aber alle Leistungen der KK im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall rechnet diese mit der BG ab.

Ich glaube euer Ag müßte mal zum Psycho

@wasserschlange

Ich glaube euer Ag müßte mal zum Psycho

Jepp und DH!

Oftmals tritt zunächst einmal die Krankenkasse für die medizinischen Leistungen ein. Zumindest so lange, bis der Berufsgenossenschaft endlich die Meldung des Arbeitsunfalls vorliegt. Die Bearbeitung dauert bei denen evtl. ein paar Tage. Dann verrechnen die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten.

Die AOK also deine Krankenkasse geht ja auch für die BG in Vorleistung. Wenn der Arbeitgeber einen solchen Verdacht äußert, muss sie ihm nachgehen. Aber wenn du tatsächlich verletzt bist, kann dir das doch gleichgültig sein.

Du bist so süß, ich könnte dich knutschen!

@7AufEinenSchlag

Er hat vollkommen Recht... genau so ist es!

Wie heißt es: Wer zahlt, Schaft an. Wen der Arbeitgeber zweifel hat, Meldet er es den MDK.

http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenversicherung

Das stimmt allerdings :)

Wen der Arbeitgeber zweifel hat, Meldet er es den MDK

Da besteht ein gewisses Missbrauchsrisiko, wie bei allen Fremd-/Drittleistungen.

Die BGen sind von den AG direkt abhängig. Die AG müssen die Beiträge alleine berappen und haben daher ein vitales Interesse, wenigstens die Ausgaben der BGen in Schach zu halten, wenn sie sie schon nicht abschaffen können, was der Idealfall für die AG wäre.

Die KK stehen leider auch nicht auf der Seite ihrer Mitglieder/Versicherten und es kann unterm Strich leider keine Rede von einem auch nur annähernden Gleichgewicht sein.

Beispiel:
Zahlst du als Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge ein, dauert es viele Monate bis Jahre, bis man dich eventuell irgendwann dran kriegt. Oft passiert überhaupt nichts, zumal wenn du deinen Betrieb in einer diesbezüglich 'geeigneten' Rechtsform angemeldet hattest.

Zahlst du als Privatier, Rentner etc. deine Beiträge nicht rechtzeitig ein, hast du nach 2 Monaten eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt im Briefkasten. Die pfänden dir auch ohne mit der Wimper zu zucken dein Girokonto.

@7AufEinenSchlag

Von "alleine berappen" kann keine Rede sein. Siehe meinen Kommentar weiter oben.