Was gilt als unrenoviert?

9 Antworten

pack doch in zukunft alle infos in die frage.

ich denke bei haus und grund hat man keine ahnung von der mietvertragsklausel, sondern es wurde nur nach der farbe gefragt. rot kann nicht als helle farbe angesehen werden und scheidet damit aus. mehr noch: ihr hättet nach einem grundsatzurteil sogar beim renovieren die zustimmung des vermieters einholen müssen.

du musst wissen, daß nach § 535 BGB alle renovierungsarbeiten sache des vermieters sind. durch schriftlichen mietvertrag kann er das aber auf den mieter übertragen. um nicht das gegenteil des gesetzes zu erreichen sind dem durch rechtsprechung grenzen gesetzt. dabei kommt es auf den wortlaut an, ob renovierungsklauseln überhaupt greifen.

in eurem fall ist aber die unübliche farbe ausschlaggebend. ich denke vor gericht würde der vermieter recht bekommen und die kosten eines beauftragten malers ersetzt bekommen. insofern rate ich zur nachbesserung.

solange die wohnung nicht ordnungsgemäß ist, kann im prinzip nutzungsentschädigung gefordert werden. anders als miete rechnet sich diese nach tagen.

Die Wände brauchen nicht weiss sein, auch wenn es im Vertrag steht - diese Klausel ist nichtig. Nur wenn farben verwendest die den Begriff pastell überschreiten also z.B. knallgrün oder knallrot musst du nachstreichen Die haben da bei SternTv ausgiebig drüber berichtet

Die Antwort von obelhicks ist richtig. Die Farbe Rot ist nicht den Farben zuzuordnen, die dem allgemeinen Geschmack entsprechen. Diese Wand ist daher zu weißen. Dasselbe müssen Mieter auch tun, wenn sie Wände schwarz, braun, lila, rosa etc. streichen.

Wenn das so im Mietvertrag steht, müsst ihr auch nicht renovieren.
Teilt dem Vermieter dies mal zunächst telefonisch mit.
Sollte dies ergebnislos laufen, die schriftliche Variante.
Den Schlüssel würde ich in jedem Fall an den Vermieter aushändigen.
Verweigert er die Annahme beim Anwalt hinterlegen.
Mietzahlung einstellen und ggf. weitere Abbuchungen zurück buchen lassen.

Danke!

Also der Vermieter meint, er habe bei Haus & Grund angerufen. Sie haben ihn wohl in seiner Annahme bestätigt. Aber er hat denen garantiert nicht den Wortlaut der Vereinbarung genannt. Er ist gar ohne eigenes Übernahmeprotokoll und den alten Mietvertrag angereist.

Die Schlüssel wurden schon übergeben, damit mögliche Nachmieter die Wohnung besichtigen können. Gilt die Wohnung damit auch als abgenommen? Kann doch schon sein, oder?

Die besagten Wände sind teilweise rot. Das gilt wohl als pastell?

Die besagten Wände sind teilweise rot. Das gilt wohl als pastell?

Nein. Rot ist selbst in geringer Intensität keine dezente, helle Farbe. Wie kommentiert, stellt dies einen Mangel dar, den der VM beseitigt verlangen kann.

Die wenigsten Mietinteressenten finden diese Farbe schön oder sind bereit, die ggf. zweimal aufwändig zu überstreichen.