Was für Fragen stellen die Beamten bei der Vorladung?

5 Antworten

Du könntest am Besten einen Anwalt um Rechtsbeistand bitten. Alles was du aussagst kann in dem Verfahren gegen dich verwendet werden. Jeder hat in Deutschland ein Schweigerecht, du brauchst demnach keine Aussage tätigen. Das Verfahren wird irgendwann vor der Hautpverhandlung (also vor Gericht) eröfffnet. Also ich würde dir bei solch einer Angelegenheit wirklich raten dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Dieser kann dann vorerst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen und sodann die weitere Vorgehensweise mit dir erläutern. Du musst insoweit nichts machen, der Rechtsanwalt korrespondiert mit den Verwaltungsbehörden. Viel Glück!

Hey...also wenn du beschuldigt wirst,dann kann ich dir nur raten einen Anwalt zu nehmen.
Und du bist nicht dazu verpflichtet diesen Termin wahrzunehmen.
Du kannst natürlich trotzdem dazu erscheinen...aber ob du unschuldig bist oder nicht....ein Schweigen darf dir nicht nachteilig werden.

Einer bitte muss nicht nachgegangen werden. Wenn es allerdings eine gerichtliche Vorladung ist, hast du zu erscheinen.

Für gewöhnlich haben sich aber Unschuldige vor der Wahrheit nicht zu fürchten 😉

Sie werden dich fragen, ob du Rauschgift besitzt oder besessen hast. Bestimmt werden sie auch wissen wollen, ob du jemals welches erworben hast oder mit Leuten in Kontakt stehst, die regelmäßig Rauschgift zu sich nehmen. Du bist nicht verpflichtet gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben zu machen. Allerdings kann das auch einen Verdacht versteckt und die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft zu weitergehenden Ermittlungen bewegen. Wenn du dir unsicher bist oder das Gefühl hast, es stehen schwerwiegende Indizien gegen dich im Raum, ist ein Gang zum Anwalt ratsam.

Ich sollte vielliecht noch erwähnen das ich 14 bin. Werden die mich dann viel befragen?

Geh doch einfach nicht hin. Alles was du dort aussagst wird im Zweifel gegen dich verwendet.