Was erwartet mich bei der Gerichtshilfe?

3 Antworten

Die Jugendgerichtshilfe für Jugendliche bzw. Sozialer Dienst der Justiz für Erwachsene sind als Bewährungshelfer auch zur Durchführung der Gerichtsauflagen beauftragt.

Diese Helfer vermitteln Dich in diesem Fall zu einem gemeinnützigen Träger zur Ableistung der Sozialstunden oder genehmigen die selbst gesuchte Stelle zur Ableistung. Wenn Du also selbst wo was findest, steht dem nicht viel dagegen.

Anschließend überwachen sie die Ableistung und melden die Ableistung ans Gericht. Dazu wird vom Träger ein Stundenzettel geführt mit Deiner Anwesenheit.

Die Gespräche sind normal und freundlich. Sie sollen Dich unterstützen, nicht nochmals straffällig zu werden. Man braucht also keine Angst zu haben.

Wie lange dauert es normalerweise ab diesem Gespräch bis zu meinem ersten Arbeitstag? Kann ich da Wünsche äußern?

@RollercoasterXA

Das unterliegt einmal einer möglichen Frist. Viele Richter setzen eine Frist bis dahin die Stunden abgeleistet werden müssen.

Innerhalb dieser Frist kann ich mit dem Bewährungshelfer individuell die Ableistung ausmachen. Da diese in der Freizeit zu erfolgen haben, wird dies abhängig gemacht wie die Schulzeiten/Arbeitszeiten gestaltet sind. Das kann daher variieren und Deine Wünsche kannst Du mit einbringen.

In der Norm beginnt die Ableistung der Sozialstunden zeitnah, meist nach paar Tagen, eventuell auch nur am Wochenende. Es kommt darauf an, wie der Träger organisiert ist, wo Du die Stunden ableisten möchtest.

Pro Tag ist die Ableistung auf 6 Stunden höchstens begrenzt und sollten auch die Anzahl pro Tag erreichen. Ich kenne keinen Bewährungshelfer, der weniger als 3 Stunden bisher genehmigt hat.

@RollercoasterXA

Tatsächlich Jugendgerichtshilfe?ä Die Jugendgerichtshilfe kommt zwar bei Minderjährigen zum Einsatz, aber Minderjährige bekommen keine Geldstrafe. Wie alt warst du zum Zeitpunkt der Tat?

@furbo

Ich hatte Gerichtshilfe als Jugendgerichtshilfe definiert, in einigen Bundesländern heißt die Bewährungshilfe jeweils anders. Bei uns zum Beispiel Sozialer Dienst der Justiz. In Baden-Württemberg hatte ich beruflich mal mit einem Verein zu tun "Schwitzen statt Sitzen". Aus der Frage ging das Alter nicht hervor. Geldstrafe kann subjektive Wahrnehmung des Verurteilten sein. Auch als Jugendlicher kann eine Geldauflage zur Schadensbegrenzung oder Schmerzensgeld im Urteil stehen, die genauso zu Sozialstunden umgewandelt werden kann.  Wäre dann natürlich keine klassische Geldstrafe in Tagessätzen.

Dort wird man mit dir deine persönliche Situation besprechen. Das geht es dann zum Beispiel darum wie und wo du lebst, wie dort die Verhältnisse sind, wie deine Arbeitssituation ist und ob es irgendwelche Probleme gibt, die in irgendeiner Form mit deinem Verfahren eine Rolle spielen könnte. 

Darüber hinaus können sie dir verklickern wo, wie und wann du deine Sozialstunden abreißen kannst.

Desweiteren sind sie dafür zuständig zu überwachen das du die auch einhälst, und zu ende bringst.

Tust du das nicht, wird man dort deinen Fall wieder zurück zur Staatsanwaltschaft geben, und dann kriegst sehr wahrscheinlich etwas anderes aufgebrummt.

Was ist wenn ich wegen einer psychischen Erkrankung vollständig Erwerbsunfähig bin (vom Amtsarzt attestiert) 

@RollercoasterXA

Erwerbsunfähigkeit sagt ja nur aus, das du nicht teilweise oder voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

@AlterHaudegen75

Ich habe eine schwere soziale Phobie und kann ohne Benzodiazepine kaum unter Menschen gehen. Da ich auch nicht in Behandlung bin verschreibt mir kein Arzt welche, deswegen muss ich sie anderweitig beziehen. Da ich aber erst nächsten Monat Geld bekomme, dann erst bestellen kann und es noch etwas dauert bis sie per Post kommen, hätte ich sie erst gegen Mitte April. Wäre es in Anbetracht dieser Tatsachen möglich, dass ich meine Sozialstunden auch erst ab da anfangen darf ?

@RollercoasterXA

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber du kannst denen von der Gerichtshilfe die ganze Geschichte erzählen. Dazu ist sie unter anderem auch da, wenn es um deine persönliche Situation geht.

Die Gerichtshilfe unterstützt und überwacht dich bei der Abarbeitung von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit. Sie ermitteln u.a. deine Lebensverhältnisse (§ 160 Abs. 3 StPO). Von ihr hängt letztlich ab, ob die StA deinem Antrag zustimmt. 

Ob  es gemeinnützige Arbeit gibt und wie sie gestaltet ist, ist  Landesrecht. Sie fußt auf dem EStGB. Du musst dich daher bei  den für dein Bundesland geltenden Vorschriften informieren. In der Regel ist es so, dass du Vorschläge für die Arbeit machen sollst und das ggf. genehmigt wird. Die tägliche Arbeitszeit ist meist unterhalb von 8 Stunden. Weisst du denn schon, wo du arbeiten möchtest?

Ich würde an deiner Stelle zunächst mit den Begriffen "gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe" und deinem Bundesland gugeln. Meist findest du eine Justizseite, die deine Fragen beantwortet.