Was brauch man wenn man einen Club gründen möchte
Ich möchte einen Club gründen
6 Antworten

Vereinsrecht – Gründung eines Vereins und Satzungsfassung
»Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit)«, so steht es in § 1 des Vereinsgesetzes. Von dieser Möglichkeit wird in Baden-Württemberg reichlich Gebrauch gemacht. Insgesamt gibt es allein in Baden-Württemberg um die 50.000 Vereine. Allein die 22.000 Sportvereinen haben rund vier Millionen Mitglieder.
Es gibt eingetragene Vereine (e.V.) und nicht eingetragene Vereine. Letztere sind als Rechtsform uninteressant, sie bieten nur sehr wenige Vorteile gegenüber einem eingetragenen Verein.
Um einen eingetragenen Verein zu gründen braucht es nicht viel: Sieben Mitglieder, einen Vorstand, eine Satzung, eine Eintragung.
Die Vorteile einer Vereinsgründung sind unübersehbar: Gesellschaftliche Anerkennung der Rechtsform, Haftungsbegrenzungen, steuerliche Vergünstigungen durch das Institut der Gemeinnützigkeit, das es auch ermöglicht, Sponsoren mit Zuwendungsbestätigungen zu locken, gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen und die finanzielle und organisatorische Dauerhaftigkeit durch Schaffung einer vom Mitgliederwechsel unabhängigen Institution.
Doch oft beginnen die Probleme schon bei der Gründung.
Die meisten Vereinssatzungen weichen nicht oder nur geringfügig von - oftmals veralteten - Musterentwürfen von Dachverbänden, Ministerien oder Formularbüchern ab. Hierdurch können im Alltag nicht unwesentliche Probleme durch Lücken, unpassende oder schlicht (mittlerweile) gesetzeswidrige Regelungen entstehen.
Die Satzung ist die ranghöchste Rechtsnorm des Vereins, seine Verfassung, sein Grundgesetz. Sie regelt – oder sollte dies zumindest – wer was wann darf oder muss, wer für den Verein handelt und wie der Verein organisiert ist. Sie verteilt die Kompetenzen im Verein. Und wie das Grundgesetz kann man sie nicht eben mal einfach so ändern. Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nämlich der Eintragung in das Vereinsregister, und dies kann auch mal ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Daher sollten alle Vereine eine individuell auf sie zugeschnittene und wohl durchdachte Satzung haben. So können ungewöhnliche Klauseln sinnvoll, Standartformulierungen unpassend oder überflüssig sein.
Die Satzung sollte so genau formuliert sein, dass sie streitvermeidend wirken kann. Unklare Formulierungen oder Regelungslücken verleiten durchaus zum Gang vor Gericht – der schlechtesten Konfliktlösungsmöglichkeit für eine auf Dauer angelegte Freizeitgemeinschaft.
Denn die Gemeinschaft, der Zusammenhalt, der Vereinsgeist sind die häufigsten Verlierer vor Gericht.
Daher sollte man im Vorfeld alle möglichen Konfliktherde klar regeln – zumindest in welchem Verfahren von welchem Organ sie gelöscht werden müssen.
Andererseits darf eine Satzung nicht zu sehr ins Detail gehen. Eine Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit – abgesehen von einer korrekten Beschlussfassung in ordnungsgemäß einberufener Sitzung – der Eintragung in das Vereinsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Daher ist eine Satzung nicht so leicht zu ändern, sie kann niemals tagesaktuell sein. Detailfragen, wie insbesondere die Höhe der Mitgliedsbeiträge, sind in einer Satzung daher fehl am Platze. Hier ist ein Verweis auf andere Vereinsstatute, wie Gebührenordnung, Hallenbenutzungsordnung, Ehrenordnung, angebracht. Diese können vom nach Satzung zuständigen Organ jederzeit geändert werden.
Zudem muss eine Satzung eintragungsfähig sein. Die Satzung unterliegt neben der Kontrolle auf formale Richtigkeit (insb. hinsichtlich ordnungsgemäßer Beschlussfassung) einer Inhaltskontrolle. So darf die Satzung nicht in verfassungsmäßige Rechte Dritter eingreifen. Auch gegenüber Mitgliedern ist nicht alles machbar. So müssen Vereinsstrafen angemessen sein, seine Austrittsmöglichkeit darf nicht beschnitten werden.
Eine Besonderheit bilden Vereine, die interne Untergliederungen haben. Diese Untergliederungen sind je nach Verein unterschiedlich selbständig. Hieraus können auch Probleme entstehen, wie ein Urteil des BGH vom 02.07.2007 zeigt.
Eine solche Untergliederung kann so gestaltet werden, dass sie selbst rechtlich eigenständig werden kann.
Befinden sich Einrichtungen im Eigentum des Gesamtvereins, begründet deren Nutzung durch eine Abteilung nicht bereits ein zu ihren Gunsten wirkendes Treuhandverhältnis. Ein solches kann auch nicht allgemeinen vereinsrechtlichen Grundsätzen entnommen werden. Eine Abteilung hat also nicht automatisch eine gesicherte Rechtsposition gegenüber dem Gesamtverein.
Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.
Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates.
Frank Richter Rechtsanwalt

Ein Club muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Ein Club ist ein zusammenschluss von verschiedenen Personen die das gleiche Ziel verfolgen. Z.B. Raucherclub,Auto Club usw. Wenn der Club 7 oder mehr Mitglieder hat kann er eingetragen werden dann ist es ein Eingetragener Verein und kein Club mehr.

Ich habe gelesen, man darf in einem Club ein DVD zusammen anschauen, sogar in öffentlichen Räumen. Der so genannte Trick 17. Stimmt das für beliebige Personen? Gibt es, was zu beachten ist? Danke im Voraus.

Vor allem: Mitglieder! Sie wählen dann einen Vorstand und stellen Statuten auf. Auf gutes Gelingen.

Das ist so nicht ganz richtig. Das braucht man nur für einen eingetragenen Verein. Wo auch dann alle treffen Protokolliert werden müssen dasa ist bei einen Club nicht der Fall.

Sieben Mitglieder, einen Vorstand, einen Vereinszweck und eine Satzung.

Was soll "Club" in diesem Zusammenhang anderes bedeuten? Einen Nachtclub wird er nicht meinen. ;-)

Ein Club = ein nicht eingetragener Verein. Zur Club gründung sind nur 2 Personen erforderlich. Um einen Verein zugründen braucht man 7 Personen.

Einen Haufen netter, gleichgesinnter Leute, einen Clubraum, einen Clubnamen, einen Clubausweis, einen Clubgeheimcode und - Clubcola :-)

nen Clubraum braucht man nicht unbedingt genauso wie nen Clubausweis und den Geheimcode. Nen Club Namen braucht ihr defenitiv.2 Personen mindestens brauchst du.Ein Club ist ein nicht eingetragener Verein

Ich wuerde sagen: ein Einfamilienhaus, mit möglichst vielen Zimmern (10?) ; eine Gemeinschaftsküche, -dusche, einige Waschbecken .......
Das ist ein Verein, gelle, kein Club ;-)