Was besagen das Realisations- & das Imparitätsprinzip & in welchem GoB finden sich diese Prinzipien wieder?

1 Antwort

§ 252 HGB schreibt vor, dass mögliche zukünftige Gewinne beim
Jahresabschluss anders dargestellt werden müssen als eventuell
anfallende Verluste. 

Sobald sich Verluste abzeichnen, sind diese bereits vor dem tatsächlichen Eintritt in der Bilanz zu berücksichtigen.

Im Gegensatz dazu dürfen Gewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert wurden.

Das Imparitätsprinzip ist Bestandteil des Vorsichtsprinzip und dient dem Gläubigerschutz. Durch die frühzeitige Vorwegnahmen von Verlusten wird die Gewinnausschüttung beschnitten.

Quelle: rechnungswesen-verstehen.de

sagt mir grad nichts haha

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@teeeddy

Das glaub ich jetzt nicht wirklich, dann spar dir solche Fragen und lerne das Frisörhandwerk, das ist vielleicht kreativer für dich.

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