Was bedeutet juristisch gesehen "in naher Zukunft"?
z.B. in naher Zukunft sind bis auf die anstehende Badsanierung(die vor 4 Monaten fertig geworden ist) keine weiteren Sanierungsmaßnahmen geplant.. und jetzt ist die Heizung kaputt.
3 Antworten

In deinem Fall bezieht sich die „Nahe Zukunft“ auf planbare Sanierungen.
Reparaturen bzw Ersatz für defekte Geräte zählt da nicht zu.


Das kannst du nicht genau definieren. Wenn nur Teile repariert oder erneuert werden würde ich eher auf Instandsetzung tippen.
Wann große Teile der Terrasse abgerissen werden und von Grund auf erneuert werden würde das eher in Richtung Sanierung passen.

Ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung ist letztendlich egal. Da kommt es dann eher drauf an wer das bezahlen muss.

Es geht mir eben drum wer das zahlen muss. Mir wurde bei Kauf der Wohnung, und steht auch im im Kaufvertrag drin, zugesagt dass keine Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten in naher Zukunft im Haus geplant sind und jetzt haben sie schon mit den Instandsetzungsmaßnahmen zum Dach und einer Terrasse begonnen.

Reparaturen sind ja grundsätzlich nicht planbar.
Und wenn die Eigentümerversammlung kurzfristig beschließt das etwas ausgebessert und erneuert wird wirst du da wahrscheinlich mit bezahlen müssen.
Das dürfte aber so speziell sein das du dich da besser an einen Anwalt und Notar wendest. Der kann kann dann am besten den Vertrag prüfen und dich beraten ob du evtl Ansprüche hast.

juristisch gesehen bedeutet das gar nichts.
Menschlich ist es eine Vertröstung auf ungewisse Zeit. Setze einen Termin für die Erledigung.

Soviel wie das Eis ist kalt.
zählt dazu z. B. eine Terrassensanierung, die schon seit Jahren ansteht und diese Schäden seit Jahre bekannt sind (der Hausverwaltung)