Was bedeutet es praktisch, wenn jemand einen Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe bekommt?
Hallo,
gerade ist es im familiären Bereich im Gespräch, dass für eine Person die momentan eine körperliche Erkrankung hat und deshalb nicht mehr die Wohnung verlassen kann, eine Pflegestufe bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Ich weiss nicht, ob es Pflegegrad oder Pflegestufe ist, hab da nicht so die Ahnung.
dass dann quasi neben dem Pflegegeld das der Kranke bekommt, 2-3 mal pro Woche eine Person zu dem Kranken in die Wohnung geht und für ihn den Einkauf mitbringt und die Sachen erledigt, die er in seiner Wohnung oder generell selbst nicht mehr machen kann. Die zu pflegende Person wohnt also weiterhin ganz normal eigenständig in ihrer Wohnung.
Meine Frage ist jetzt aber, was muss der Gepflegte hier für Rechte bzw. Vollmachten abtreten? Konkret: Bedeutet das dann dass die Person die ihn Pflegt zusammen mit den Ärzten bestimmen kann, welche Medikamente (sowohl in Bezug auf psychische wie körperliche Erkrankungen) sie nehmen muss und zB ob sie in Kliniken gehen muss oder hat die Kranke, wenn sie noch klar bei Verstand ist, noch das Recht über Medikamente und Klinikaufenthalte selbst zu entscheiden? Das ist meine Frage. Ich bitte um eine Erläuterung.
Die zu pflegende Person ist in mittlerem Alter, aber derzeit arbeitsunfähig.
Danke für Eure Mühe
8 Antworten

Ein Pflegegrad ist keine Vormundschaft und sagt nichts über den geistigen Zustand aus. Ein Pflegegrad kann auch rein körperlich bedingt sein (ganz einfaches Beispiel, wenn jemand im Rollstuhl sitzt).
Also, wenn die Person noch klar bei Verstand ist, kann sie natürlich selbst bestimmen und sich bei gewissen Dinge weigern etc.
Weiß jetzt nicht, wie es in Deutschland ist, aber in Österreich kann man zum Beispiel ab 80 Pflegestufe 2 beantragen. Das sagt aber rein gar nichts über die Person aus und ist letztendlich nur da, um für ein Altersheim überhaupt in Betracht zu kommen.
Es nennt sich Pflegegrad.
Und um in einen Pflegegrad zu kommen, müssen die Einschränkungen für mind. 6 Monate bestehen, und es müssen aus den Bereichen: Grundpflege, Mobilität, Ernährung, Ausscheidungen und kognitive Defizite hilfen erforderlich sein.
Auch die Hauswirtschaft zählt mit dazu.
Ein Pflegegrad ist keine amtl. bestellte Betreuung.
Im Normalfall ist es doch so, dass der Arzt dir sagt welche Tabletten du einnehmen musst. Oder nicht? Also wo ist hier das Problem?
Sie kann über ihre Angelegenheiten selbst bestimmen.
Und die Pflege - oder Betreuungskraft kann über nichts bestimmen, sofern die betroffene Person keine amtl. bestellte Betreuung ( früher Vormundschaft) hat.
Und soll ihr ein ambul. Pflegedienst helfen, so wäre bei der Pflegekasse ein Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen und dieser wäre auf Kombileistung zu beantragen.
Dann steht ein Höherer Geldbetrag bereit.
Die pflegebedürftige Person sucht sich dann, sobald sie einen Pflegegrad erteilt bekam, einen örtl. ambul. Pflegedienst aus.
Bei diesem kauft sie sich dann ihre gewünschten und oder die erforderlichen Hilfen nach Leistungskomplexen ein.
Der ambulante Pflegedienst rechnet dann seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei der Kombileistung gibt es nicht noch nebenbei Pflegegeld, sondern, bleibt vom Betrag der Kombileistung noch was übrig, so wird dies prozentual auf das niedrigere Pflegegeld umgerechnet, und dieser prozentuale restanteil vom Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse, ausbezahlt.

Du scheinst hier etwas zu verwechseln.
Eine Pflegebedürftige kann in den meisten Fällen selbst bestimmen, welchen Pflegedienst sie haben möchte und kann auch über das Pflegegeld das sie erhält frei entscheiden für was sie dieses ausgibt.
Was anderes wäre es, wenn diese Pflegebedürftige dement, bzw. nicht mehr geschäftsfähig ist. Sich also selbst nicht mehr versorgen kann und auch für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Für solche Fälle sollte man schon bevor diese Krankheit eintritt eine Vorsorgevollmacht + Betreuungsvollmacht + Patientenverfügung erstellen. Am sinnvollsten über einen Notar.
Wenn dieses nicht vorliegt, wird man Rücksprache mit dem Betreuungsgericht halten müssen. Gegebenenfalls ein amtsärztliches Gutachten heranziehen müssen.

Eine Generalvollmacht, beinhaltet die Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und meistens auch die Patientenverfügung.
Diese muss aber von dem betreffenden ausgestellt werden, wenn er noch im Vollbesitz seines Verstandes ist. Müsste also schon vorliegen und auch bei der Bundesnotarkammer gemeldet sein. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) könnte diese auch bei dem Vormundschaftsgericht vorliegen.
Aber die Generalvollmacht hat mit einem Pflegegrad nicht das geringste zu tun.
Maßgebend ist, was in der Generalvollmacht steht.
Bedeutet mit der Generalvollmacht, kann man z.B. auch die Pflegebedürftige vor Gericht, wie auch bei allen Behörden vertreten, Verträge abschließen, Vermögen verwalten usw.
Die Beantragung eines Pflegegeldes (Pflegegrad) kann auch die Pflegebedürftige selbst stellen oder auch Familienangehörige und dafür bedarf es keiner Vollmacht. Das Pflegegeld selbst erhält die Pflegebedürftige und nicht wie manche meinen - die Pflegenden.
ich hoffe Du siehst diesen Kommentar noch. Die Mutter der zu pflegenden Person sagt, dass für diesen Pflegegrad eine Generalvollmacht nötig wäre die die zu pflegende Person abtreten müsste, , und genau das macht die Bekannte stutzig und ich denke, dass die Mutter bzw. die Person die die Kranke pflegt, dann eben doch über alles bestimmen wird können, oder nichct?! (Frage 1)
Frage 2: Muss also für die Beantragung eines Pflegegrades keine Vollmachten übergeben werden und wenn doch, welche? Bitte erläutere das mal etwas genauer. Danke. :-)