Was bedeutet dieses Schreiben vom amtsgericht?

4 Antworten

Du hast ja 2 strafen bekommen. Sowohl Freiheitsstrafe als auch Geldstrafe. Das Schreiben sagt dir nur dass beide strafen einzeln abgearbeitet werden und du somit Freiheitsstrafe und Geldstrafe hast.
Dass die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt ist ist nur eine Art Spezialisierung. In deinem Führungszeugnis wird dies trotzdem als Freiheitsstrafe stehen.
Normalerweise ist es so, dass wenn man eine Bewährung hat und dann in dieser Zeit erneut Mist baut man in den Knast wandert. Das wäre auch in deinem Fall so gekommen. Jedoch hat der Staatsanwalt hier für dich entschieden und hat dir in diesem Schreiben mitgeteilt, dass du nur die Geldsumme zahlen musst und nicht in den Knast brauchst.

Ich habe keine Ahnung was vorgefallen ist und will es auch nicht wissen. Aber eine Anzeige wegen Beleidigung ist schon ein starkes Stück. Bis man die durch hat muss einiges gewesen sein. Also ich kann dir nur ans herz legen, deine Zukunft anständig anzusehen. Den Weg den du eingeschlagen hast solltest du schleunigst verlassen. Eventuell sind hier falsche Freunde oder Alkohol oder was weiß ich dran schuld... Das ist nicht böse sondern ernst gemeint. Ich hoffe das siehst du ein.

Gruß

PS. Nochmal macht der Staatsanwalt keine Ausnahme. Nochmal irgendwas (egal wie klein) und du darfst schöne Gitterstäbe zählen.

Ich bedanke mich fuer die antwort. Vielleicht noch einen tipp zu meiner stellungnahme?  Macht diese sinn,  in form eines dankeschöns oder einfach lassen. 

Kurz zur erklaerung.. Fall 1 war ohne zweifel sehr dumm und bedauernswert.  Fall 2 war eine laune eines netten polizisten der mich nach einem wm spiel betrunken durch die stadt taumeln sah, kurzerhand ausstieg und meinte ich habe ihn beleidigt. Habe damals lange ueberlegt wie ich handeln soll und bin zu dem entschluss gekommen die strafe einfach zu bezahlen da ich mir als betrunkener jugendlicher gegen die aussage eines polizisten nichts als nur noch hoehere kosten vor gericht erhoffen konnte. Die zeugen die ich damals aufforderte mir ihre tel nr o. Ä.  Zu ueberlassen wurden weggeschickt mit der begruendung ich wolle sie nur belästigen. Tja dumm gelaufen fuer mich..

@okesimese

Ja ab und zu kommen halt blöde dinge zusammen und dann kommt halt sowas raus. Trotzdem muss man halt immer herr seine sinne sein... und wenn man eben gerade getankt hat ist sowas halt sehr gefährlich. Ich wollte dich auch nicht beleidigen oder dich schlecht reden oder sonstwas. Die Strafe hast du ja schon von der gesetzeshand erhalten. Das war mehr als Hinweis zu verstehen. Wenn man in Deutschland erstmal auf der Liste steht muss man echt immer 5 mal überlegen wann man Atmet...

Gruß

da steht das du sowohl die Geldstrafe bezahlen musst als auch die Freiheitsstrafe absitzen musst

Da es Sinnvoll erscheint, dich Finanziell und natürlich mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen 

Man könnte die Strafen auch zu einer Strafe zusammenfassen. Das heißt dann Gesamtstrafe und ist sowas wie Mengenrabatt. Beide zusammen sind nämlich weniger als 1+2. Wenn die Geldstrafe schon voll bezahlt ist, geht das aber nicht mehr (Strafvollstreckung erledigt).

Wenn Du an der Entscheidung des Gerichts nichts auszusetzen hast, brauchst Du dazu auch keine Stellung nehmen. Da es sich hier nur um eine Dich betreffende Entscheidung handelt, muß man Dir die Gelegenheit geben, Dich dazu zu äußern. Ob Du das auch tust, ist Deine Sache.

Du hast ein Jahr auf Bewährung bekommen. Bewährung bedeutet, dass die Strafe nicht vollzogen wird, wenn man sich bewährt, also während der Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begeht. Du hast wohl während der Bewährungszeit eine weitere Straftat begangen (Beleidigung). Folglich hast du dich nicht bewährt und sollst jetzt in den Knast.

So einfach ist das.

Du kannst dazu zwar Stellung nehmen, doch wenn du kein verdammt gutes Argument vorbringen kannst, warum du nicht in den Knast müssen solltest, fährst du ein.
Die Stellungnahme ist daher eher Formsache.