was bedeutet dieser satz ? ( steh in mein arbeitsvertrag9

6 Antworten

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Es handelt sich also um den "Manteltarifvertrag Zeitarbeit" zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB.

Vereinbart ist damit unter anderem eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden und ein Arbeitszeitkonto, um Arbeitszeitdifferenzen zwischen vereinbarter Arbeitszeit mit der Zeitarbeitsfirma und tatsächlichen Arbeitszeiten beim Entleihbetrieb auszugleichen. Vor allem im § 4 des MTV gibt es noch weitere Punkte, die Du beachten solltest.

Da ich annehme, dass Dein Arbeitsvertrag nicht nur in einzelnen Punkten auf den Manteltarifvertrag verweist, sondern dass dieser insgesamt Bestandteil Deines Arbeitsvertrages ist, solltest Du Dir den MTV genau durchlesen.

Ich gehe nicht davon aus, dass Dir der MTV ausgehändigt oder auch nur zur Kenntnis gebracht worden ist; Du findest ihn darum mit den späteren Änderungstarifverträgen hier aufgeführt:

http://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422

Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt eben die 151 Stunden. Wenn keine Arbeit da ist kommt der Betrieb in Verzug und muß Dich trotzdem bezahlen.

Lt Vertrag habt Ihr vereinbart, dass Du monatlich 151 Stunden bezahlt bekommst.

Wenn keine Arbeit da ist kommt der Betrieb in Verzug und muß Dich trotzdem bezahlen.

Die haben den Tarifvertrag schon so verhandelt, dass dieser Fall nicht so schnell eintreten wird (vereinfacht gesagt) - schau Dir den Tarifvertrag mal an!

Moin,

grundsätzlich ist das so, dass die ZAF dafür sorgen muss dass du die vereinbarte Zeit arbeiten kannst. - also die 150 Std.

Die müssen auch ezahlt werden.

Wenn du bei deinem Telefonanbieter einen Volumentarif hast, musst du den auch voll bezahlen, ob du das verbrauchst, oder nicht.

Problematisch wird das, wenn die Leihbuden verlangen, dass Einsatzfreie Zeiten mit Urlaub, o. StdKonto überbrückt werden.

§ 11 Abs 4 AÜG verbietet das.

Wichtig dabei für den Leiharbeiter ist, dass die Arbeitskraft NACHWEISBAR angeboten wird.

Nur Anrufen reicht dann im Streitfall nicht aus.

MtV BZA

Das steht dort doch nicht mit kleinem t, oder? Der MTV BZA dürfte der Manteltarifvertrag des Bundesverbands Zeitarbeit sein.

heist das ich bekomm 151,67 stunden garantiert bzw ausgezahlt wenn keine arbeit da ist???

Das kann man nicht beurteilen, ohne den Rest des Vertrages zu kennen.

heist das ich bekomm 151,67 stunden garantiert bzw ausgezahlt wenn keine arbeit da ist???

Ergänzend zu meiner ersten Antwort:

Die 151,67 Stunden monatlich/35 Stunden wöchentlich bekommst Du dann "garantiert" bezahlt, wenn der Verleihbetrieb (die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber) keinen Betrieb (Entleihbetrieb)hat, in den sie Dich zur Arbeit verleihen können, denn in diesem Fall wäre die Zeitarbeitsfirma im Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615: "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Solange Du in einem Entleihbetrieb arbeiten kannst, ist die Bezahlung der genannten Stunden nicht "garantiert", denn in diesem Fall fließen Minusstunden (bei zu wenig Arbeit) und Plusstunden in ein Arbeitszeitkonto; bei einem Saldo mit Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses würden dann die Minusstunden mit dem letzten ausstehenden Lohn verrechnet.

danke dir