Hallo und Guten Abend,
ich wende mich mit einem sehr komplexen Fall an Sie mit der bitte um eine Zweitmeinung!
Es geht um folgenden Fall:
Gläubiger A + B schließen mit Schuldner C, 1998 einen Werkslohnvertrag ab.
Gläubiger A + B stellen Schuldner C eine Rechnung in 1998 als GbR.
Schuldner C bezahlt diese Rechnung nicht komplett. Restbetrag 3381 Euro.
Gläubiger A + B erwirken in 1998 VB ohne Angabe von Beteiligungsverhältnissen (als Einzelpersonen).
Gläubiger A + B vollstrecken in 1998/99 erfolglos bei Schuldner C.
Danach schreibt Vertreter von Gläubiger A + B in unregelmäßigen Abständen Schuldner C an.
Gläubiger A + B (Rechtsvertreter) schalten dann Inkasso (Inkasso) ein.
Inkasso baut ab 2009 massiven Druck auf. Fordert Schuldner C bis Ende 2016 immer wieder zur Zahlung auf.
Inkasso hinterlegt in 2016 in Schufa von Schuldner C einen Negativeintrag.
Nach Intervention von Schuldner C in 07/2016 das Gläubiger GbR erloschen sei, zieht Inkasso den Eintrag zurück.
Inkasso veranlasst in 12/2016 einen Adressermittlungsauftrag obwohl Adresse bekannt (nachweislich) - in angeblicher Bevollmächtigung des Gläubiger A) - zusammenkopierte Vollmacht liegt vor.
Vertreter von Gläubiger A + B beauftragt in 04/2017 GeV mit Beitreibung der Forderung in Höhe von 12.499 Euro.
Zum Hintergrund:
Gläubiger A (als GbR) hat in 09/2000 die Abtretung der Forderung der GbR an übernehmende Firma angezeigt (Bekanntgabe in 2015).
Gläubiger A + B ohne Beteiligungsverhältnis. Gläubiger B ist 2004 nachweislich verstorben.
Gläubiger A tritt alleine auf (nicht geklärt da nur Vollmacht für beide Gläubiger vorliegt, aber nur von Gläubiger A unterschrieben.)
Nachfolgefirma hat Forderung aktuell nur an Gläubiger A zurückübertragen.
Wichtige Hinweise:
Vollstreckungsgericht hat an LG abgegeben
Erstinstanzliches Gericht hat Hinweis gegeben das Gläubiger A + B gefolgt wird.
Nun meine Frage: Kann Gläubiger A die Forderung zur gesamten Hand beanspruchen?