Warum wird ein Erlös gebucht, obwohl noch gar kein Geldeingang erfolgt ist?

5 Antworten

Irgendwie entgeht das auch meiner Logik :-)

Wenn du eine Ausgangsrechnung verbuchst, dann nicht auf Umsatzerlöse sondern eher auf "Forderungen LuL" oder auf ein Debitorenkonto.
Erst wenn der Geldbetrag eingegangen ist, wird von Forderungen LuL auf Umsatzerlöse gebucht bzw. das Debitorenkonto ausgeglichen.

Was aber stimmt: Das Umsatzsteuerkonto wird SOFORT bebucht und ist auch sofort fällig.
Also: Wenn ich am 01.03. eine Ausgangsrechnung habe, dann ist die Umsatzsteuer darauf von mir bis zum 10.04. zu entrichten (bei Dauerfristverlängerung bis 10.05.), selbst wenn mein Kunde noch nicht bezahlt hat.

Grund dafür ist die Soll-Besteuerung: Bei der Sollversteuerung (Besteuerung nach dem vereinbarten Entgelt) entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Der Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wurde, ist somit ausschlaggebend dafür, in welchem Voranmeldezeitraum der Umsatz zu berücksichtigen ist.

Also in dem Datev-Workshop den ich gestern hatte, haben wir eine Ausgangsrechnung auf die Konten "Forderungen LuL" im Soll und "Umsatzerlöse von Waren" und "Ust (abgekürzt)" im Haben gebucht.

@JaMeJi

Kannst du mal die komplette Aufgabe hier posten? Dann wird es einfacher :-)

@vdeparty

Es war keine schriftliche Aufgabe. Der Dozent hat uns das im Programm selbst vorgeführt und dazu erläuternd erzählt.

@JaMeJi

Hm... Blöd :-/

Aber falls dir das noch hilft:

Erlöskonten (und auch das USt-Konto) sind Passivkonten: Einnahmen im Haben. Ausgaben im Soll.

Forderungen sind Aktivkonten: Einnahmen im Soll. Ausgaben im Haben.

Wenn eine Leistung erbracht wird, noch kein Geldeingang aber geflossen ist, besteht ein SOLL auf dem Konto Forderungen LuL. Die Umsatzsteuer ist sofort fällig (soll-Besteuerung).

Wird zB. eine Leistung erbracht und der Leistungsempfänger zahlt einen Teil der Rechnung sofort und einen Teil später, dann wird der Teil, der sofort bezahlt wird im Haben auf Umsatzerlöse gebucht und der Teil, der noch gezahlt werden muss im Soll auf Forderungen LuL. Das Umsatzsteuerkonto wird gleichzeitig im Haben bebucht.

du buchst den Geldeingang doch erst bei Geldeingang (hat doch mit dem Umsatzerlös nichts zu tun). Also wenn Geld kommen sollte, dann buchst du:

Bank - Forderungen

--wie wie meinst du das jetzt mit den Erlösen--

Eigentlich ganz logisch.

Erlöse stellen den Gegenwert der Leistungserstellung und Leistungsverwertung eines Betriebes dar. Also der Wert, der eben früher oder später beglichen wird.

Mit Rechnungsausgang wurde  ein Erlös erwirtschaftet. Der Geldeingang wird ja nicht über die Umsatzerlöse gebucht, sondern über Forderungen.  Bei Rechnungsausgleich heißt der Buchungssatz ja auch Bank an Forderungen und nicht Bank an Umsatzerlöse.

Und das kann dein Dozent dir nur mit "Ist halt so" erklären?

Ja, eben "früher oder später". Wenn wir einen Erlös buchen, mehren wir ja damit das Eigenkapital. Damit ist ja aber noch gar kein Geld eingegangen zum Zeitpunkt der AR. Verfälschen wir damit nicht also im Umkehrschluss die Höhe unseres Eigenkapitals bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldeingangs?

@JaMeJi

Daher gibt es ja das Gegenkonto Forderungen. Es wurde eine Leistung zu einem bestimmten Wert erbracht. Dieser Wert bleibt ja bestehen, unabhängig vom Geldeingang. Mit dem Geldeingang buchst du ja auf dem Konto Forderungen aus, nicht auf dem  Konto Umsatzerlöse.

Das Eigenkapital wird von den Umsatzerlösen gar nicht berührt. Eigenkapital bezeichnet das Vermögen, dass vom Eigentümer in das Unternehmen eingebracht wird. Das Erlöskonto fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Hier wird auch diese nicht verfälscht, weil die erbrachte Leistung auf dem Gegenkonto Forderungen verbucht ist.

Ganz einfach. Der Umsatzerlös entsteht in dem Moment, wo die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben wurde. Und in diesem "Moment" buchst du auch auf Erlöse.

Der Buchungssatz lautet Forderungen an Erlöse (+Umsatzsteuer).

Ob der Kunde jetzt zahlt oder nicht, ist für den betriebswirtschaftlichen Umsatz nicht relevant. Er Umsatz ist da, er ist nur noch nicht auf dem Bankkonto eingegangen.

Sobald das Geld kommt buchst du dann Bank an Forderungen. 

Durch diese Buchung erhöht sich dein Bankkonto und deine Forderungen sind ausgeglichen, in diesem Fall auf Null. 

In der Summen- und Saldenliste kannst du dann einsehen, wieviel Umsatz du erwirtschaftet hast (Konto Erlöse) und wieviele von diesen Umsätzen noch ausstehen (Konoto Forderungen). Die Differenz der bei Positionen zeigt dann an, wieviel von dem tatsächlichen Umsatz auch wirklich bezahlt worden ist.

Achtung: Das ganz gilt nur dann, wenn man Bilanziert. Bei einer Einnahmen-Überschuss Rechnung sieht das natürlich ganz anders aus.