Warum werden für Briefmarken und Postwertzeichen keine Steuern verlangt?

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Gemäß § 4 Nr. 8 i) sind die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerfrei. Das heißt, nicht nur die Post darf z.B. Briefmarken umsatzsteuerfrei verkaufen, sondern auch der Kiosk an der Ecke. Wichtig ist nur: Der Verkauf hat zum aufgedruckten Wert zu erfolgen.

Gemäß § 4 Nr. 11 b) sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG steuerfrei. Dies hat nichts mit ehemaligem Staatsunternehmen zu tun, sondern mit der 6. EG-Richtlinie. Darin heißt es im Art 13 Abschn A Satz 1a, daß Postdienstleistungen in den Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer freizustellen sind.

andere Anbieter sind aber nicht Umsatzsteuerbefreit! Bei denen kosten Pakete und Briefe Umsatzsteuer

@Mismid

Dazu kannst du den Kommentar von bigfellow am 8. April 2010 22:43 lesen. Hättest du auch vor deinem Kommentar gekonnt, schließlich war er eher da.
 
DH an LGdirk

Briefmarken sind genau wie auch Münzen und Geldscheine (hier auch ausländische) von der Umsatzsteuer befreit. in der Vergangenheit als Überweisungen noch relativ aufwändig und langsam waren, wurden vielfach Briefmarken auch als Zahlungsmittel (im einfacheren Postversand) akzeptiert und bei Euro-Einführung wurden sie problemlos zurückgenommen.

Wikipedia schreibt dazu:

Briefmarken sind in Deutschland umsatzsteuerfrei, sofern es sich derzeit noch um Briefmarken der Deutschen Post AG handelt. Dies wurde in der Vergangenheit damit begründet, dass die Post eine bis 31. Dezember 2007 befristete Exklusivlizenz für Briefe unter 50 Gramm besaß und somit als einziges Unternehmen einen flächendeckenden Universaldienst anbieten musste. Nach dem Auslaufen der Exklusivlizenz und dem damit verbundenen Fall des Briefmonopols in Deutschland sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, trotzdem wurde das Steuerprivileg der Post bis 31. Dezember 2009 beibehalten. Am 1. Januar 2010 fällt dieses im Geschäftsbereich, während gleichzeitig die Post-Konkurrenten im Privatkundenbereich von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie ihre Dienste flächendendeckend anbieten.

Wobei du jedoch als Händler dennoch verpflichtet bist, die Umsatzsteuer für alle Postdienstleistungen zu zahlen. Heißt, wenn du ein Händler bist, musst du dennoch für jede Briefmarke Steuern abdrücken. Die kannst du nur nicht absetzen, weil du die Steuern für etwas zahlst, was keine Steuern erheben darf. Was wieder zum Ursprungspost kommt, bei dem du vollkommen Recht hast:

"für jeden m*st muss man steuern abdrücken"

Die Steuern sind im Preis inklusive