Warum muss ich eine Strafe zahlen, 35Euro, wenn ich nicht schuld bin?
Ich hatte einen Auffahrunfall. Der Unfallverursacher ueberholte mich rechts, ohne Blinker und bei geschlossener Linie kurz vor einer Ampel. Die Ampel schaltete auf rot, der Überholende bremste und ich fuhr auf das Auto auf. Ich holte die Polizei und musste eine Strafe von 35 Euro bezahlen, da ich auf das Auto aufgefahren bin. Ohne wenn und aber laut Polizist! Ich habe 6 Zeugen, dass ich mein Auto nicht mehr anhalten konnte, da der Abstand zum Ueberholenden zu gering war. Das Auto hinter mir kam mit 10cm Abstand zu meinem Auto zum Stehen. Wie kommt die Polizei dazu mir die Strafe aufzubuerten? Warum wurden die Zeugen nicht befragt? Beeinflusst die Strafe mein Gerichtsverfahren?
12 Antworten
Unfallverursacher ist derjenige der unter Gefährdung Anderer den Fahrstreifen gewechselt hat.
Leider hast Du ja nun die 35€ schon gezahlt, das macht die Sache nicht einfacher. Denn das ist Dein kleinstes Problem - das Größerer ist das Du somit als Schuldiger da stehst und Deine Versicherung den Schaden des Vordermanns begleichen muss. Das hat dann auch Auswirkungen auf Deine zukünftigen Beiträge.
Frag Deinen Anwalt, genau so wie man eine Aussage die in einer solchen Stresssituation unüberlegt gemacht wurde zurück nehmen kann verhält es sich wohl auch mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes.
Merkst du nicht wenn du Überholt wirst, noch dazu re.? Da solltest du schon Bremsbereit gewesen sein!
In der Zeit des wartens auf die Polizei, hättest du dir schon mal die Unfallzeugen Notieren können. Es gab ja wohl keine Verletzte.
Wer Auffährt, hat zunächst erstmal eine Mitschuld. Das kann man dann Gerichtlich klären lassen, wenn du gegen das Bußgeld angehst (solltest du wegen deinem Autoschaden und deiner Vers.)!
Grundsätzlich hat immer erst einmal der Schuld, der auffährt.
In geschlossenen Ortschaften ist rechts überholen nicht verboten. Bei der geschilderten Sachlage kann es durchaus sein, dass auch der Überholer eine Strafe bekommen hat.
In geschlossenen Ortschaften ist rechts überholen nicht verboten.
Ein Wechsel des Fahrstreifens mit Gefährdung aber schon.
Du hast keine Strafe bekommen sondern ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Welche das war kann man natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.
die polizei sieht da nur das du aufgefahren bist. alles andere kann nur ein gericht klären. dafür ist nicht die plizei zuständig.
solltest du vor gericht gewinnen kannst du das geld vom schuldigen einklagen