Warum muss ich eine Strafe zahlen, 35Euro, wenn ich nicht schuld bin?

12 Antworten

Unfallverursacher ist derjenige der unter Gefährdung Anderer den Fahrstreifen gewechselt hat.

Leider hast Du ja nun die 35€ schon gezahlt, das macht die Sache nicht einfacher. Denn das ist Dein kleinstes Problem - das Größerer ist das Du somit als Schuldiger da stehst und Deine Versicherung den Schaden des Vordermanns begleichen muss. Das hat dann auch Auswirkungen auf Deine zukünftigen Beiträge.

Frag Deinen Anwalt, genau so wie man eine Aussage die in einer solchen Stresssituation unüberlegt gemacht wurde zurück nehmen kann verhält es sich wohl auch mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes.

Merkst du nicht wenn du Überholt wirst, noch dazu re.? Da solltest du schon Bremsbereit gewesen sein!
In der Zeit des wartens auf die Polizei, hättest du dir schon mal die Unfallzeugen Notieren können. Es gab ja wohl keine Verletzte.
Wer Auffährt, hat zunächst erstmal eine Mitschuld. Das kann man dann Gerichtlich klären lassen, wenn du gegen das Bußgeld angehst (solltest du wegen deinem Autoschaden und deiner Vers.)!

Grundsätzlich hat immer erst einmal der Schuld, der auffährt.

In geschlossenen Ortschaften ist rechts überholen nicht verboten. Bei der geschilderten Sachlage kann es durchaus sein, dass auch der Überholer eine Strafe bekommen hat.

In geschlossenen Ortschaften ist rechts überholen nicht verboten.

Ein Wechsel des Fahrstreifens mit Gefährdung aber schon.

Du hast keine Strafe bekommen sondern ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Welche das war kann man natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.

die polizei sieht da nur das du aufgefahren bist. alles andere kann nur ein gericht klären. dafür ist nicht die plizei zuständig.

solltest du vor gericht gewinnen kannst du das geld vom schuldigen einklagen