Warum ist die Nutzungsdauer nicht mit der Lebensdauer eines Anlagegutes ident?

3 Antworten

Du weißt vorher nie, wie lange das Wirtschaftsgut halten wird bzw wann genau es kaputt geht. Manchmal nutzt man es auch gar nicht so lange wie man könnte, da man vorher aus irgendwelchen Gründen das Gut gegen ein neues Gut ersetzt. Gründe wären: Man möchte/muss neueste Technik nutzen, das Gut sieht nicht mehr so toll aus, es ist nicht mehr so zuverlässig,...

Allerdings könnte man bei manchen Gütern die Lebensdauer anhand von Erfahrungswerten sehr gut einschätzen. ZB ein Drucker hat eine Lebensdauer von x gedruckten Seiten. Da müsste man also nur die Anschaffungskosten durch diese Seitenanzahl teilen und weiß dann also, wieviel Abschreibung eine gedruckte Seite kostet. Das mal der Anzahl gedruckter Seiten und du hast deine Abschreibung. Natürlich kann es sein, dass du mehr Seiten drucken kannst - oder weniger. Im letzteren Fall wäre dann eine Sonderabschreibung wegen Wertverlust nötig.

Bei vielen Gütern weiß man jedoch gar nicht, wie lange man sie wirklich nutzen wird. So viel Unvorhergesehenes kann passieren. Daher trifft man erst eine Annahme und schreibt das Gut bis auf den Erinnerungseuro ab. Erst wenn das Gut dann nicht mehr genutzt wird, wird es aus dem Inventar entfernt. Dabei muss natürlich noch der Restwert laut Buchhaltung ausgebucht werden.

Es gibt diverse Arten an Abschreibungsmöglichkeiten, aber nicht alle sind nach HBG oder EStG erlaubt.

Die amtlichen AfA-Tabellen sind eine Zusammenstellung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, meines Wissens basierend auf Betriebsprüfungen. Hier kann man getrost die Nutzungsdauer übernehmen.

Der Aufwand, der nötig wäre, um den tatsächlichen Wertverlust in der Abschreibung zu berücksichtigen wäre enorm. Daher ist die AfA vereinfacht.

Meinst du nicht eher Abschreibungsdauer und Nutzungsdauer?

RonaStyles 
Fragesteller
 09.06.2016, 15:39

Nein im Buch steht nur: Erklären Sie, warum die Nutzungsdauer nicht mit der Lebensdauer eines Anlagegutes ident ist.

Danke.

lillsister  09.06.2016, 15:42
@RonaStyles

Vielleicht ist mir Nutzungsdauer auch die Abschreibungsdauer gemeint. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.

Man schreibt ein Anlagegut ab, nicht weil es kaputt geht, sondern weil es an Wert verliert.