warum heist es lebenslang, oder lebenslänglich, wenn es doch nur 15, 20 jahre sind?

7 Antworten

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Wer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird, verbringt im Durchschnitt etwa 18 Jahre im Gefängnis. Nach 15 Jahren kann er Entlassung auf Bewährung beantragen. Die wird gewährt, wenn er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt. Die Rechtslage stimmt mit dem Namen der Strafe also nur noch bedingt überein. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Verweis auf die Menschenwürde entschieden, dass grundsätzlich jeder Verurteilte die Möglichkeit haben muss, irgendwann wieder in Freiheit zu kommen.

Etwas anders stehen die Dinge, wenn im Urteil eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, weil „eine zusammenfassende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit“ das Verbrechen als besonders gravierend erscheinen lassen. Dann bestimmt das Gericht nach 15 Jahren noch einmal eine weitere Frist (üblicherweise etwa zwei bis zehn Jahre), während derer der Täter in Haft bleiben muss – auch, wenn er keine Gefahr mehr darstellt.

Nach 15 Jahren gibt es die Möglichkeit zur Prüfung auf vorzeitige Entlassung.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass jemand lebenslang in Haft verbleibt.

Nimm z.B. mal den Fall Rösner / Degowski, der z.Zt. wieder aktuell durch die Presse geht. Geiselnahme August 1988 Gladbeck:

https://www.rundschau-online.de/aus-aller-welt/seit-30-jahren-in-haft-gladbecker-geiselnehmer-roesner-will-in-offenen-vollzug-29477128

Einfache Antwort Es steht so im Strafgesetzbuch.

§ 211 StGB besagt, dass die Strafe bei Mord 'lebenslange Freiheitsstrafe' ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

§ 57a StGB besagt, dass bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach frühestens 15 Jahren die restliche Strafe ausgesetzt werden kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

Man kann aber so lange drinn bleiben.

Es gibt sehr viele die schon über 30 Jahre und mehr sitzen.

Lebenslänglich heißt eigentlich genau das.

Nach 15 Jahren kann erstmals ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt werden. Das heißt noch lange nicht, dass die Haft dann auch tatsächlich beendet wird.

Bei "schwerer Schuld" kann dann eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.