5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind die sogenanten Mickimausohren. Die sind bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben, die zur (nicht privaten) Personenbeförderung dienen. Die sind auch bei T-Modellen dran, die z.B. Kranke, Rollstuhlfahrer oder Schüler befördern.

Die Zusatzblinker sind nicht vorgeschrieben können aber nach StVZO zusätzlich angebaut werden. Da Einsatzfahrzeuge auch gern mal an nicht so wirklich einsehbaren Stellen abgestellt werden müssen nimmt man den Zusatz an Warnwirkung gern mit.

Damit man besser gesehen wird. Beim Abbiegen oder bei Warnblicklicht. Die unteren können ja durch einen normalen PKW verdeckt sein. Das hat mit Polizei oder Automarke gar nichts zu tun...

Das sind zusatzblinker, Einsatzkräfte und Taxis müssen das meines wissens nach haben da sie oft am Straßenrand halten um mehr Sichtbarkeit zu erzeugen. 

Eine Vorschrift für Privatleute gibt es auf jeden Fall nicht und es ist auch nichtnur der T4 kenne die Zusatzblinker auch am T5 ;)

Die gibt es nicht nur am VW, sondern an vielen PKW und Transportern die als Taxi/Feuerwehr/Polizei im Einsatz sind. Bei der Polizei sind diese Blinker jetzt meistens in den Blaulichtbalken integriert in Form von LED.
Das macht eben Sinn da man das Fahrzeug bei angeschalteter Warnblinker so schneller wahrnimmt