Warum gibt es keine Polizisten mit Kopftücher?
2 Antworten
Der Staat soll bei seinen Amtshandlungen - hier vertreten durch die Polizei - dem Bürger neutral gegenüber auftreten, ohne das man dem Amtsträger (Polizisten) seine Religion oder Parteizugehörigkeit ansieht. Der Bürger soll das Gefühl haben, ihm steht eine neutrale Person gegenüber.
Es sind auch nicht nur muslimische Frauen betroffen. Auch Juden dürfen während der Amtshandlungen keine Kippa tragen und Christen dürfen eine Kruzifixkette nicht sichtbar zeigen.
Die sog. Neutralitätspflicht ist in Art. 33 Abs. 5 GG als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verankert und in § 60 Abs. 1 BBG, § 33 Abs. 1 BeamtStG niedergeschrieben.
Weil Kopftücher keine Bestandteile der Uniform sind.
Die Uniformen müssen landes- bzw bundesweit einheitlich sein, um den Polizisten als solchen erkennen zu können.
Gruß S.