Warum gibt es in Deutschland denn Strafbestand Politikerbeleidigung?

6 Antworten

Nun das gibt es nur in Deutschland, da hat man den Hang dazu einfach alles als Straftats Handlung zu bezeichnen . Ja die Politiker sind wohl in Deutschland die neuen Majestäten und solche sind Mimosen und müssen unbedingt geschützt werden.

Nur Politiker dürfen im Bundestag ungestraft andere Politiker angreifen und beleidigen.

Denk aber daran, dass Beleidigung nicht = üble Nachrede zu werten ist und noch andere Elemente erfüllt sein müssen, bis es eine Straftat wird

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Warum gibt es in Deutschland denn Strafbestand Politikerbeleidigung?

Weil es leider erforderlich ist, diesen Personenkreis besonders zu schützen. Manche Zeitgenossen denken ja offensichtlich, auf Politikern ihren ganzen Hass und sonstigen Probleme in Form von Beleidigungen und Verunglimpfungen abladen zu müssen.


wickedsick05  12.04.2025, 10:26

Genau:

Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, bemühte daraufhin die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah .

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/landgericht-kempten-erklaert-durchsuchung-bei-freie-waehler-stadtrat-fuer-rechtswidrig-a-0e793f63-a235-4151-869e-d4b0fa89f74e

😁

Hamburger02  12.04.2025, 11:19
@wickedsick05

Eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von elektronischen Kommunikationsmitteln incl. PC halte ich allerdings ebenfalls für heftig übertrieben.

Weil Beleidigungen und Verächtlichmachung von Politikern stark zugenommen hat und dies zunehmend dazu führt, dass sich Politiker zurückziehen, somit also das Problem bestehlt, dass der politische Nachwuchs fehlt, was gravierende Auswirkungen auf die Demokratie haben kann.

Ist das nicht sowas wie Majestätsbeleidigung?

Wir haben keine Majestäten. Ich verstehe nicht, worauf Du mit dieser Bemerkung hinaus willst.

Aber zum Rest:

Warum gibt es in Deutschland denn Strafbestand Politikerbeleidigung?

Weil die maximalen Strafen in diesem Fall geringer sind als bei einer vergleichbaren Straftat gegen jeden anderen Bürger.

Siehe Absatz 2 des betreffenden Paragraphen (§188 StGB):

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

wickedsick05  12.04.2025, 10:29
Wir haben keine Majestäten

Erst seit 2017

Der Bun­des­tag be­schloss in der Nacht zum 02.06.2017 ein­stim­mig die Strei­chung des § 103 StGB.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/die-majestaetsbeleidigung-ist-geschichte

Waldmensch70  12.04.2025, 13:19
@wickedsick05

Wie ich schon in der Antwort an den FS schrieb: "Ich verstehe nicht, worauf Du mit dieser Bemerkung hinaus willst."

Danke Dir für den Hinweis auf den §103 StGB. Jetzt weiss ich es.

Nein, da wir keine Könige oder Kaiser mehr haben. Sie sind einfach nur einfache Bürger dieses Landes, welche aufgrund ihrer Stellung besondere Gefahren ausgesetzt sind.

Menschen beleidigen öfters ohne nachzudenken. Sie geben ihren Gefühlen manchmal mit sonderbaren Dingen Ausdruck - z. B. Eier werfen.
Es ist okay wenn Menschen die durch ihre Position "gefährdeter" sind geschützt werden.