Warum gelten Tiere als eine Sache und nicht als Lebewesen
Wir nehmen das Rechtssystem durch,
da meinte meine Lehrerin wenn man eine Katze schlägt, tritt etc
gillt das nur als Sachbeschädigung..
finde ich bisschen übertrieben..
13 Antworten
§ 90a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sagt ausdrücklich, dass Tiere keine Sachen sind, und § 1 TierSchG (Tierschutzgesetz) stellt klar, dass niemand "einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" darf.
Bereits im Jahre 1990 wurde in dasBGB ein neuer § 90 a („Tiere“) eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
Die Vorschrift klingt für den unbefangenen Leser auf das erste Lesen recht gut, entpuppt sich aber unter der „juristischen Lupe“ als Etikettenschwindel.
Grundsätzlich bleibt nämlich alles beim alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt. Tiere können vom Gesetzgeber gerne wohlmeinend als besondere, „lebende Sachen“ bezeichnet werden. Solange aber die für die Sachen geltenden Vorschriften wie bisher auch auf die Tiere anwendbar bleiben, ist damit nicht viel erreicht.
Dass es der Gesetzgeber mit der Änderung 1990 selbst nicht so ganz ernst gemeint hat, ergibt sich auch daraus, dass er sich an verschiedenen anderen Stellen im BGB und in anderen Gesetzen nicht systemtreu verhalten hat. So werden z. B. Bienenschwärme in den §§ 961ff BGB nach wie vor als (echte) Sachen bezeichnet.
Und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an (echten) Sachen schlichtes Eigentum.
Im Strafrecht wird in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen“ gesprochen. Auch damit kommt zum Ausdruck, dass Tiere von der gesetzgeberischen Denke her grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören
trotzdem müssen manchmal Vorschriften angewendet werden, die für "Sachen" gelten, nämlich wenn es keine eigenen Vorschriften für Tiere gibt und damit das Vergehen dann trotzdem verfolgt werden kann.
Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres über den Kaufvertrag wie eine Sache kaufen kann, das heisst aber nicht, dass man das Tier quälen darf
hi ;) tiere werden einfach nicht so ernst genommen wie menschen,immerhin...der größte teil der menschheit benutzt sie doch als nahrung..oder?...isst du nich auch schinken..oder hamburger ect.? im übertragenem sinne: wenn jemand eine katze schlägt..ist es eigentlich keine sachbeschädigung sondern anwendung von gewalt...und meiner meinung nach ist es,wenn jemand fleisch isst,indirekter mord...oder nicht? also man kann es so sehen.... entweder sind tiere für einen nicht wichtig...sodass man sie als sachen ansehen kann...oder sie sind einem extrem wichtig und man behandelt sie mit respekt so wie jedes lebewesen behandelt werden sollte ;)
Ein Tier ist ein Lebewesen und keine Sache.Da hat sich vlt. deine Lehrerin verplappert.
ich hab das schon mal erlebt ( katze töten ) und das galt als tier quelerei
ich würde mich mit dieser lehrerin auf eine diskusion einlassen ;)
Meine Lehrerin hat nichts gegen Tiere,
sie meinte nur es gibt so Menschen die sowas tun
und wenn es vor gericht kommt gillt es als Sachbeschädiegung..