Warum geht ein Notar auf so etwas ein?
Ein Vater und Großvater stirbt und hat testamentarisch seine Erbin eingesetzt (Tochter) . Sie erbt ein Haus und Bargeld. Pflichtteil bekommen Enkelkinder, da der Sohn verstorben ist. Da der Sohn zu seinen Lebzeiten eine große Summe Geld erhalten hat wird diese von Pflichtteil seiner Kinder abgezogen. Ein Enkel hat Einspruch eingelegt und will diese Minderung nicht akzeptieren. Hat er eine geringe Chance oder nicht?
11 Antworten

Ein Enkel hat Einspruch eingelegt und will diese Minderung nicht akzeptieren. Hat er eine geringe Chance oder nicht?
Das kommt darauf an: Ist die zu Lebzeiten erhaltenen "große Summe Geld" eine Ausstattung, also als Zuwendung "mit Rücksicht auf seine Verheiratung (Finanzierung Bauplatz/ETW des Brautpaars, Aussteuer) oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellungn (Meisterkurs- und -prüfungsgebühren, Gründungsdarlehen, Firmenausstattung), zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung (freiwilliger Mietzuschuß Studentenwohnung) erfolgt", besteht diese Ausgleichungspflicht n. § 2050 I BGB und der Anspruch des nacherbenden Enkels scheitert.
Ebenso dann, wenn die alleinerbende Tochter geltend machen kann, dass durch die Schenkung Pflichtteilsergänzungsanspruch n. § 2325 III BGB zu ihrem Erbe bestünde: Erbt sie weniger als sie nach Pflichtteilsquote aus dem durch Schenkung geschmälerten fiktiven Nachlass ohne diese Schenkungen bekommen müßte, kann sie diese Differenz beanspruchen, bevor der Rest an die pflichtteilsberechtigten Enkel auszubezahlen wäre.
G imager761

Anlässlich einer Verheiratung, wäre es ausgleichspflichtige Ausstattung. Andernfalls Freigiebigkeit, die nur dann auszugleichen oder anzurechnen wäre, wenn der Schenker dies ausdrücklich so bestimmt hätte. Zu einem etwaigen Pflichteilsergänzungsanspruch habe ich bereits kommentiert.

das Erbe des Sohnes (der verstorben ist) wird nur an die Enkel durchgereicht - wenn der Erblasser regelt, dass der Sohn das Erbe nur unter Abzug dessen bekommt was er schon erhalten hat, ist das rechtlich möglich
die Enkel bekommen eben nur das was der Vater bekommen hätte, wenn er im Erbfall (Tod des Großvaters) noch gelebt hätte
das können die Enkel akzeptieren oder auch nicht ... Einsprüche sind jedenfalls sinnlos ....
der Erblasser darf das so regeln - er hätte im Übrigen nach dem Tod des Sohnes auch noch eine andere Regelung treffen könnnen - wollte er aber offensichtlich nicht ....
Da du im Titel von einem Notar schreibst, duerfte es sich wohl um einen Erbvertrag handeln. Offenbar haben der Vater und der Sohn damals einen notariellen Erbvertrag geschlossen, nach dem die damals erfolgte Schenkung auf den spaeteren Erbteil angerechnet werden soll.
Warum ein Notar auf so etwas eingeht? Wenn Vater und Sohn das so gewollt haben, warum dann nicht?

Diese Schenkung wurde für einen Hauskauf verwendet.