Warum dürfen die Bürger nicht den Bundeskanzler wählen?
Ich fühle mich hier wie in China.
15 Antworten
Direkt gewählt wird der Bundestag, der wiederum den Bundekanzler wählt.
Dann beschließt der Bundestag die Gesetze, hat insofern nicht unbedingt weniger Befugnisse als der Bundeskanzler. Mögliche Defizite sehe ich in der Praxis eher darin, inwieweit das Parlament tatsächlich unabhängig von Regierungsmehrheiten berät und entscheidet und dieses obendrein sachgerecht und bürgernah tut.
Da die einzelnen Parteien Spitzen- und Kanzlerkandidaten bestimmen, ggf. Koalitionsaussagen treffen, umfasst eine Parlamentswahl letztlich immer auch die des künftigen Regierungschefs, Bundeskanzlers bzw. auf Länderebene des Ministerpräsidenten.
In einigen Städten gibt es eine Direktwahl des Oberbürgermeisters. Das bringt aber das Problem einer Stichwahl mit sich, wenn niemand eine absolute Mehrheit erreicht. Außerdem muss es eine Verständigung mit der Mehrheit in den Kommunalparlamenten geben, und gibt es insgesamt weniger zu entscheiden als auf Bundesebene.
Das wurde im Grundgesetz EXTRA so geregelt, nach den Erfahrungen der Dreißigerjahre und der Nazizeit.
Damit soll verhindert werden, dass ein charismatischer FÜHRER, der aber eigentlich nur von einer Minderheit der Parlamentsabgeordneten unterstützt wird, nicht an die Macht kommen kann.
In der Weimarer Republik wurde der Reichskanzler überhaupt nicht gewählt, weder vom Volk noch vom Reichstag. Hat aber auch nichts geholfen.
Der Vorteil ist, der Kanzler hat die Mehrheit des Parlaments hinter sich. Dort wo die nicht der Fall ist, beispielsweise in Frankreich, ist die Handlungsfreiheit eingeschränkt.
China wird von einer Partei mit oligarchischen Strukturen regiert. Das ist kein Vergleich mit einer Demokratie.
Wenn der Regierungschef und das Parlament unabhängig voneinander gewählt wird kann es sein, dass es eine Regierung gibt die keine Mehrheit im Parlament hat und das würde die ziemlich handlungsunfähig machen. Deshalb ist es sinnvoll die Regierung vom Parlament welches aus den gewählten Volksvertretern besteht abhängig zu machen.
In China wählst du übrigens gar keinen. Dein vergleich ist also komplett falsch und wäre das hier China würde jetzt die Staatspolizei bei dir klingeln.
Weil das in unserem System nicht vorgesehen ist. Er ist eben der Kanzler, der vom Parlament abhängig ist und kein Präsident, der vom Parlament unabhängig ist wie in den USA oder in Frankreich. Es gibt in Deutschland keine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative. Der Kanzler soll laut Grundgesetz eigentlich eine schwache Stellung haben und vom Parlament abhängig sein, was in der Praxis leider umgekehrt ist, da der Bundestag aufgrund der (im Grundgesetz ebenfalls nicht vorgesehenen) Fraktionsdisziplin alles abnickt, was die die Regierung beschließt, wenn die Regierung die Mehrheit hat und es keine Minderheitsregierung ist.