Warmwasser Anteil an Gesamtverbrauch

5 Antworten

Wasserverbrauch: Eine Differenzrechnung, also den gezählten Verbrauch von 3 Wohneinheiten vom Gesamtverbrauch abziehen und damit auf den Verbrauch der 4. Einheit zu schließen, ist schlicht nicht erlaubt.

Bei Euch darf der Wasserverbrauch somit nicht nach den gezählten m³ umgelegt werden, sondern allenfalls nach Wohnfläche oder Personen. Prüf nach, was für Euch besser wäre.

Die Heizkosten müssen in einem MFH, wie Eurem, also außer Vermieter noch 3 weitere Mietparteien zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Ist das nicht geschehen, könnt ihr ohne weiteres Euren Anteil um 15 % kürzen.

Ihr braucht also nicht viel zum zu rechnen. Prüft, wie ihr beim Wasserverbrauch besser weg kommt und kürzt die Heizkosten um 15 %.

Wir kommen mit der Wohnfläche schon jetzt wesentlich schlecher obwohl bei den Verbrauchskosten die falschen Gesamteinheiten stehen und der Betrag eig. noch geringer sein müsste!!

Um ehrlich zu sein sehe ich es nicht ein für die Dummheit dieser Frau zu zahlen! Sie hat bei allem in Januar 2013 die Zähler instalieren lassen nur bei sich nicht also hat Sie jetzt auch die Differenzen zu zahlen!!

Und mal ehrlich ich unterstelle ihr hier Absicht, Sie setzt bei den Gesamteinheiten einfach die Summe der 3 Mieter ein statt das was es tatsächlich lt. Belegen ist. Bsp. Wasser, gem. der Stadt 275cbm gesamt und Sie nimmt einfach 148cbm also knapp 50% die wir mehr zahlen sollen und die geht bei Verbrauchskosten schön leer aus weil Sie ja keinen Verbrauch hat.

Diese Frau betrügt seit Jahren bei jeder Abrechnung und setzt Kosten an für die Sie keine Belege hat nur um an Geld zu kommen und auch nachdem das im ersten Jahr bereits abgelehnt wurde von unserem Anwalt setzt Sie es jedes Jahr wieder an und denkt wir zahlen einfach irgendwann.

Naja ich habe die Tage eh einen Termin beim Anwalt wg fristolser Kündigung bezgl illegaler Vermietung meiner Wohnung (Nutzungsverbot vom Bauamt) und werde dieses Fragen was er denkt aber ich bleibe auf dem Standpunkt das man dann für Sie halt gem. Richtwerten rechnen muss! Sie hat es ja nicht für notwendig gehalten sich Zähler einbauen zu lassen

Wasserverbrauch darf nur verbrauchsabhängig berechnet werden, wenn alle Wohnungen mit WWZ bzw KWZ ausgestattet sind. Wenn nicht, ist nach Wohnfläche oder, wenn vereinbart, nach Personen umzulegen. Bezüglich der Wassererwärmungskosten gilt seit 1.1.14, dass diese per Wärmezähler ermittelt werden müssen lt. Novellierung der Heizkostenverordnung und nicht mehr nach Formel. Erfolgt das nicht so, dürfen die Kosten um 15% gekürzt werden. Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, Dafür müssen Messeinrichtungen vorhanden sein. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sind die anteigen Kosten um 15% zu kürzen.

Selbstverständlich müssen sämtliche Wohnflächen, also auch die des Vermieters, in die Berechnungen einbezogen werden. Wenn nicht, liegt ein inhaltlicher Fehler vor, den der Mieter selbst korrigieren darf. Auf jeden Fall sollte Einspruch eingelegt werden (Frist 12 Monate ab Erhalt der A.) . Dieser ist zu begründen und in dem Zusammenhang Einsicht in alle relevanten Originalrechnungen und -bescheide verlangt werden

ganz einfach . der Abrechnung widersprechen und eine neue , richtige verlangen.

Der Vermieter muss eine exakte Abrechnung vorlegen.

macht er das nicht dann so lange auch nicht bezahlen.

LG Alex

Hallo Alex,

es gab bereits drei Korrekturen und jetzt weigert man sich. Das Problem ist das ich derzeit auch schon ein Guthaben habe aber dieses eben viel zu gering ist und ich jetzt endlich diese Sache vom Tisch haben will! Die anderen beiden haben Nachzahlungen und zahlen auch nicht aber selbst das ist dem Vermieter egal, wir gehen davon aus das aus den derzeiten Nachzahlungen ein Guthaben entsteht und er es deshalb einfach ignoriert.

@browni2012

Dann teile deinem Vermieter , unter Fristsetzung mit damit die Abrechnung korrekt binnen einer Frist von 14 Tagen bei dir vorzuliegen hat. ist das nicht der Fall erhältst du die Nebenkosten zurück.

LG Alex

Der örtliche mieterverein hilft da auch sehr gern

@Alexuwe
ist das nicht der Fall erhältst du die Nebenkosten zurück.

Falsch. Das dürfen Mieter nur nach Mietende wenn der Vermieter trotz Fälligkeit und Aufforderung keine Abrechnung erstellt.

Der Vermieter muß zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Tut er das nicht können die Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.

Um die einzelnen Verbräuche zu ermitteln sind hier geeignete Warmwasserzähler in allen Wohnungen und Heizkostenverteiler an allen Heizkörpern nötig.

Und wenn nur drei von vier Partein diese Zähler haben?

Wie muss dann für Partei vier der jeweilge Verbrauch errechnet werden bzw. wie muss die HNK aussehen?

@browni2012
Und wenn nur drei von vier Partein diese Zähler haben?

Dann müssen für die 4. eben Zähler nachgerüstet werden.

Wie muss dann für Partei vier der jeweilge Verbrauch errechnet werden bzw. wie muss die HNK aussehen?

Diese Frage beantwortet Dir sicher ein entsprechender Dienstleister. Zum Beispiel ista, Techem oder Brunata

@anitari

Der Zähler wurde ja auch nachgerüstet aber eben erst irgendwann 2014 und wir sitzen nun seit einem halben Jahr daran die Abrechnung 2013 endlich korrekt zu bekommen.

Techem hat die Abrechnung erstellt und wird hier sicher nicht so auskunftfreudig sein bzw. verweisen die immer auf den Vermieter aber der hat erst Recht keine Ahnung.

Es muss doch noch einen anderen Weg geben.

@browni2012
Es muss doch noch einen anderen Weg geben.

Ja, die Abrechnung fachlich prüfen lassen. Am besten durch einen Fachanwalt für Mietrecht.

das ist alles Mist!!!!

Die Heizkostenverordnung gibt die Marschroute vor. das heißt, alle Wohnungen werden mit entsprechenden Messeinrichtungen ausgestattet und dann nach HKO abgerechnet. Das was du beschreibst ist Lieschen Müller in Reinform. Da kann keiner eine konkrete Aussage machen.