Waren die Patrizier und die Plebejer nach den Ständekämpfen wirklich gleichgestellt?

3 Antworten

Römische Patrizier und Plebejer waren nach den Ständekämpfen rechtlich fast ganz gleichgestellt. Die wenigen Ausnahmen waren einerseits eine Besetzung einiger weniger (politisch nicht wichtiger) Priesterämter (z. B. des Flamen Dialis) ausschließlich durch Patrizier, andererseits eine Beteiligung nur der Plebejer an der Volksversammlung der Plebs (concilium plebis) und nur Wählbarkeit von Plebejern zu Volkstribunen (tribunis plebis). Diese nahezu vollständige rechtliche Gleichstellung bedeutet allerdings nicht, daß alle römischen Bürger an Macht, Einfluß und Reichtum gleich waren. Wirtschaftlich und gesellschaftlich waren nicht alle wirklich gleichgestellt. Es hat sich aus Patriziern, die ihre führende Stellung behaupteten, und aufsteigenden reichen Plebejern, eine neue politische Führungsschicht gebildet, die Nobilität genannt wird.

eine fast vollständige rechtliche Gleichstellung zeigt sich in Ergebnissen:

  • Anerkennung als Bürger mit politischen Rechten und politische Mitbestimmung durch aktives Wahlrecht: Die Zenturiatsversammlung (comitia centuriata) wurde zur Volksversammlung, von der unter anderem die höchsten Magistrate (Beamte, Amtsträger, Amtsinhaber) gewählt wurden, was Plebejern aktives Wahlrecht gab (sie konnten sich an der Wahl auch der höchsten Magistrate beteiligen)
  • persönlicher Schutz vor Übergriffen durch Provokationsrecht (Recht für römische Bürger, gegen Verurteilung zur Todesstrafe und hohen Geldbußen Einspruch zu erheben und seine Sache vor das Volk zu bringen (diese Anrufung heißt lateinisch provocatio ad populum): Anscheinend konnten Volkstribune und Aedile gegen die Ausübung von Zwangsgewalt durch die Magistrate eine Anrufung der Volksversammlung vornehmen, die für politische Strafgerichtsbarkeit zuständig wurde.
  • fast vollständige formalrechtliche Gleichstellung in Bezug auf Ausübung von Ämtern (nur wenige politisch nicht wichtige Priesterämter blieben ausschließlich Patriziern vorbehalten, nur Plebejer konnten Volkstribunen werden)
  • Erlaubnis einer Ehe zwischen Partnern unterschiedlicher Stände: Die Zulässigkeit einer Heirat/Ehe (Aufhebung eines Eheverbots) zwischen einer Patrizierin/einem Patrizier mit einem Plebejer/einer Plebejerin (dieses Eherecht heißt lateinisch connubium), die anfangs nicht gegeben war, wurde 445 v. Chr. gewährt.
  • passives Wahlrecht auch für Plebejer und damit Beteiligung an der Leitung des Staates : Passives Wahlrecht für Plebejer wurde eingeführt, das heißt Wählbarkeit auch zu den höchsten Amtern (wie Konsul, Praetor, Zensor, Diktator), sie konnten formalrechtlich nach und nach – z. B. öffneten die Leges Liciniae Sextiae 367/6 v. Chr. den Zugang zum Konsul-Amt - Magistrate [Beamte/Amtsträger/Amtsinhaber werden). Dies führte zu Aufnahme von Plebejern in den Senat und Stimmberechtigung dort.
  • Anerkennung plebejischer Organisationen als Einrichtungen (Institutionen) des Gesamtstaates: Volkstribunen mit Recht auf Beistand/Hilfe [ius auxilii], Interzessionsrecht [intercessio: Recht zum Dazwischentreten, ein Einspruch gegen Entscheidungen von Magistraten, der diese außer Kraft setzt), Unantastbarkeit/Unverletzlichkeit [sacrosanctitas], Befugnis, Gesetze zu beantragen und Anklage zu erheben; Volksversammlung der Plebs [concilium plebis], die in Abstimmungen etwas beschließt)
  • Verbindlichkeit von Beschlüssen der Versammlung der Plebs für das römische Gesamtvolk: Durch die Lex Hortensia 287 v. Chr. wurden Beschlüsse der Plebs (plebiscita) als für das römische Gesamtvolk (populus) verbindlich erklärt (Livius periocha 11, Laelius Felix bei Gellius 15, 27, 4, Plinius, Naturalis historia 16, 37; Gaius, Institutiones 1, 39).

Bücher enthalten Informationen, z. B.:

Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 20 – 28

Wolfgang Blösel, Die römische Republik : Forum und Expansion. Originalausgabe. München : Beck, 2015 (C. H. Beck Geschichte der Antike. C. H. Beck Paperback ; 6154), S. 36 - 65

Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik : von den Anfängen bis Augustus. 2., durchgesehene Auflage. München : Beck, 2010 (Beck's historische Bibliothek), S. 61 – 72

Martin Jehne, Die Römische Republik : von der Gründung bis Caesar. 3., durchgesehene Auflage. München : Beck, 2013 (Beck'sche Reihe : C.-H.-Beck-Wissen ; 2362), S. 24 – 37

Michael Sommer, Römische Geschichte. Band 1: Rom und die antike Welt bis zum Ende der Republik : mit 9 Zeittafeln. Stuttgart : Kröner, 2013 (Kröners Taschenausgabe ; Band 449), S. 80 – 101

Sehr gute und differenzierte Darstellung!

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Im Jahre 287 v. Chr.erbrachten die Ständekämpfe politische Gleichberechtigung für die Plebejer, doch es blieben einige Vorrechte der Patrizier bestehen.

Hi, ich vermute, dass du deine Frage anders stellen mußt da sie sonst keiner ( mit etwas Wissen) versteht. Es gab keine Kämpfe zwischen den "Ständen" und schon gar keine zwischen Patriziern und Plebejern - diese Begriffe für bestimmte sozio-ökonomische Gruppen einer Gesellschaft gehören im geschichtlichen Sprachgebrauch noch nicht einmal derselben Epoche an.

Genauso könntest du fragen ob Menschen gegen Dinosaurier gekämpft haben. ;-)

das ist Nonsense, was du da schreibst

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@Grautvornix16

PS: Du hast recht. - Das kommt davon wenn man spontan seinem alten Schulwissen vertraut ohne vorher nochmal zu googeln. :-( / :-)

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