Wann Wohnung kündigen?
Wenn ich im Juli oder August ein Brief erhalte, worin steht dass die Miete erhöht wird, darf ich kündigen? Wenn man ablehnt, dann hat man die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Wann setzt die in Kraft und wann muss ich dann die Wohnung verlassen?
Wann muss die Kündigung beim Vermieter eingehen?
3 Antworten
Wenn du eine Mieterhöhung außerhalb einer Index- oder Staffelmiete bekommst, hast du ein Sonderkündigungsrecht für das Mietverhältnis.
Wenn du die Mieterhöhung beispielsweise am 15. Juli erhältst, muss die Sonderkündigung bis zum 31. Juli beim Vermieter eingehen. Das Mietverhältnis endet dann zum 30. September. Du hast also noch zwei volle Monate Zeit, auszuziehen.
Es geht ja nicht nach welcher Staffelung die Miete erhöht wird, so oder so wäre ich damit nicht einverstanden und würdr der Erhöhung auch nicht zustimmen.
Naja so ganz stimmt das nicht, was du sagst, denn man hat ja innerhalb zwei Monaten Zeit die Mieterhöhung abzulehnen.
Dann gewinnt man etwas Zeit.
Wenn ich am 15.Juli eine Mieterhöhung erhalte habe ich 2 volle Monate Zeit abzulehnen, danach habe ich ab Ablehnung 2 Monate zum Auszug.
Darf man auch sofort ausziehen?
Ich müsste dann theoretisch 2 Monatsmieten bezahlen.