Wann werden die Erben normalerweine nach einem Todesfall vom Notar eingeladen?

4 Antworten

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Der Notar ist dafür nicht zuständig, dies ist das Nachlassgericht (sofern du in Baden-Württemberg lebst, dann sind hier jedoch teilweise tatsächlich die Notare zuständig, da diese das Nachlassgericht noch bis 2018 führen).

Wie lange die ganze Abwicklung tatsächlich dauert, hängt immer vom Nachlassgericht und dem jeweiligen Erbfall ab. Sofern du Angaben über bestehende Testamente oder Erbverträge hast, dann kannst du dem Nachlassgericht diese mitteilen und das ganze evtl. etwas beschleunigen. Die Erbverträge/Testamente müssen im Übrigen auch nicht zwingend in Anwesenheit der Erben eröffnet werden.

Wenn kein Testament oder Erbvertrag besteht, dann muss die gesetzliche Erbfolge erstmal ermittelt werden, was durch dein Mitwirken als (einer der) Erbe(n) ebenfalls beschleunigt werden könnte. Melde dich also einfach mal beim Nachlassgericht.

...vom Nachlassgericht, aber auch nur, wenn ein Testament da vorliegt, ansonsten gar nicht.

wenn man ungeduldig ist, kann man auch anrufen

Das nicht, aber obs 2 Wochen oder 2 Monate werden ist schon ein Unterschied :-)

Ich glaub nicht, dass man immer eigeladen werden muss.

Als meine Mutter starb, musste ich nur einen Erbschein bei Gericht holen.