Wann mit dem LKW Führerschein in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer anfangen?
Ich mache eine Ausbilung zum Berufskraftfahrer und ich fange am 1.09.2017 an da bin ich 17 Jahre alt und ich bin gerade dabei meinem Auto Führerschein zu machen. Ich wollte fragen ob das jetzt ein Fehler ist weil ich für den C1 (LKW Führerschein) muss ich ja den Auto Führerschein haben. Jetzt wollte ich fragen ob man direkt zu Beginn der Ausbildung also mit 17 Jahren den Führerschein C1 anfangen kann oder ob ich noch warten muss bis ich 18 bin. Danke für jede Antwort !!
4 Antworten
Hallo,
was sagt denn dein Ausbildungsplan dazu ?
Normalerweise wird das in der Ausbildung gemacht, erst der Pkw und dann der Lkw-Schein.
Warum schaust du nicht in deinen Ausbildungsplan ?
Denn wie ich bereits sagte, wird der Pkw-Führerschein zuerst gemacht.Da du 17 Jahre alt bist, kann das bereits im ersten Ausbildungsjahr erfolgen.Dein Ausbildungsbetrieb legt der Führerscheinbehörde den Ausbildungsvertrag vor und damit bekommst du bereits vor deinem 18.Geburtstag die FE mit der Beschränkung, das du nur in deinem Ausbildungsbetrieb mit deren Fahrzeugen für Ausbildungszwecke fahren darfst.
Im zweiten Lehrjahr wird der Lkw-Führerschein gemacht und da gilt das gleiche wie beim Pkw-Schein.
Wenn du nach dem 3. Jahr die Ausbildung erfolgreich vor der IHK abgeschlossen hast, wirst du dann auf die Menschheit losgelassen.
Denn dann darfst schon mit 19 Jahren alles fahren,weil gemäß Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung das Mindestalter nämlich 18 Jahre für den Lkw-Führerschein beträgt, wenn du eine der dort genannten Prüfungen vor der IHK erfolgreich abgelegt hast.
ja das Problem ist aber ich bin noch nicht fertig mit dem Auto Führerschein also können sie mich dann ja auf dem Gelände nicht fahren lassen. Aber warum darf man mich schon ohne Erfahrung mit dem LKW Fahren und ohne dem Führerschein auf dem Gelände fahren lassen ?
Weil es sich um ein abgeschlossenes Privatgelände handelt und dort daher die StVO nicht greift.
Die Firma von dir (wobei ich annehme,das es sich um ein sogenanntes Verkehrs-Institut handelt) hat mit ihrer Haftpflichtversicherung eine entsprechende Zusatzvereinbarung geschlossen, so das die Fahrten von dir (und den anderen Azubi) dort entsprechenden Versicherungsschutz geniessen.
ok aber wie sieht das aus man braucht ja eine fahrerkarte wo ruh und lenkzeiten gespeichert werden ich kenn mich da nicht aus.
Nein, in diesem Falle wird die Unternehmerkarte eingesteckt und das Kontrollgerät auf Out geschaltet.
aha ok, sind Sie Speditionskaufmann oder haben sie eine Firma? Oder sind sie LKW Fahrer ?
ok und die FE auf dem Gelände bekommt man erst wenn man auch Führerschein b hat ?
ja...aber das steht doch auch alles in deinem Lehrvertrag, liest du eigentlich überhaupt keine Unterlagen durch, die du bekommst ???
Ich habe einen ausbildungsvertrag sonst nichts 🤷🏼♂️
Das Mindestalter für C1 sind 18 Jahre. Für C 21 Jahre.
Hallo.
Erst die Ausbildung. 3 Jahre ab 20 1/2 Jahre mit CE anfangen.
eben....da darfst du mit dem Bestehen der Prüfung vor der IHK dann auch schon mit 18 Jahren große Lkw fahren, weil du das nämlich im deinem Ausbildungsbetrieb bereits gemacht hast.
Ja, das hab ich auch gelesen, aber ein Ausbilder hier in der Nähe hat es mir anders gesagt, und die IHK Oldenburg wollte beiden kein Kommentar, daher hab einfach 20 /2 genommen, wenns nicht stimmt würde sich wohl einer melden, Danke für die Auskunft.
Ich hab auch den CE beim Bund gemacht mit 17 und ab 18 wurde er in 2 Umgeschrieben.
Hallo,
dann sollte der Ausbilder einmal lernen, Gesetze zu lesen.
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)
§ 2 Mindestalter, Qualifikation
(1) Fahrten im Güterkraftverkehr darf- 1.
-
mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der
Klassen C oder CE erforderlich ist, nur durchführen, wer
- a)
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt
Erst mal Danke, da ist noch mehr im Argen . Die Schule hat auch Gebühren für nicht abgehaltene Prüfungen einbehalten. nochmals Danke.
Frage in der Ausbildungsstätte nach.
es hieß das ich zuerst 1 Jahr im betrieb normla arbeite und danach mit 18 den Führerschein mache aber ich hab schon gehört man mach das früher