Wann kommt ein Mietvertrag zustande?

8 Antworten

Du mußt ihm die Kaution nicht auf einen Schlag geben, du kannst auch Raten bezahlen. Drei sind hier üblich, wenn du das schaffst. Du hast auch noch Zeit vom Mietvertrag zurück zu treten, du hast ihn ja erst zwei Tage.

Kann ich zum Ende des Monats einfach wieder ausziehen?

Nein,

Bei Übergabe des Mietvertrages und Besichtigung der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter am 18.12. meinte er jedoch, dass er keine Kautionsversicherung akzeptieren werde, sondern Bares möchte. Jetzt habe ich das Problem 600 € aufzutreiben,

Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden, selbst wenn im Mietvertrag was änderes steghen sollte;

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam ____________________________________________________________________

Damit sollte es Ihnen möglich sein, dass Geld aufzutreiben.

Hallo Adomax,

da Du den Mietvertrag - in dem auch die Angelegenheit der Kaution schriftlich vereinbart sein sollte - noch nicht unterschrieben hast, ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen. Auch ein mündlicher Vertrag ist noch nicht zustande gekommen, weil Ihr Euch ja noch nicht einig geworden seid. Hast Du keine Eltern, Familienmitglieder oder Verwandschaft, von denen Dir jemand das Geld auslegen würde?

Gruß Gremlin491

Hier wird aber erwähnt, dass die Wohnung durch den Fragesteller bereits bewohnt wird, demnach ist doch ein Vertrag zustande gekommen.

@YK1972

M. E. ist das noch kein Vertrag sondern eine unverbindliche vorübergehende Übereinkunft.

Ein Mietvertrag braucht nicht schriftlich abgeschlossen werden; eine mündliche Zusage ist ausreichend; wenn man eingezogen ist, ist sowieso alles klar

Allerdings muß man sich über die wesentlichen Punkte geeinigt haben und insbesondere beide den Vertrag bereits vor Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages als zustande gekommen angesehen haben.

Zumindest über die Wohnung, Miethöhe und Mietbeginn müsste eine mündliche Vereinbarung getroffen worden sein.

Ein schriftlicher Mietvertrag hat also keine konstitutive (rechtserzeugende) sondern nur eine deklaratorische (rechtsbezeugende) Wirkung.

Hier gilt aber das Problem der Beweisbarkeit.

Die Vorlage eins Mietvetrags zur Unterzeichnung dürfte allerdings ein ausreichender Beweis sein.

Es ist zu beachten:

Nach der Gesetzesänderung im Mietrecht 2013 ist die Nichtzahlung der Kaution ausdrücklich als Grund vorgesehen, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Demnach können Vermieter ohne Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution in einer Höhe in Verzug ist, die 2 Kaltmieten entspricht.

Wie bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hat der Mieter auch hier die Möglichkeit, die Kündigung dadurch unwirksam zu machen, dass der rückständige Betrag innerhalb von 2 Monaten ab Rechtshängigkeit der Räumungsklage nachgezahlt wird.

siehe: (§ 569 (2a) BGB neue Fassung)

ansonsten gelten die üblichen Kündigungsfristen:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Es müssen schon beide Seiten unterschrieben haben damit ein Vertrag zustande kommt.

Sag ihm das er erst mit der Kautionsversicherung einverstanden war und du die wohnung wolltest.Jedoch Bar, so wie er es nun will das Geld nicht hast! Dann könnt ihr zusammen überlegen was nun passieren soll.

Aber ein Vertrag ist erst gültig wenn beide Parteien unterschrieben haben!

Irrtum, durch beiderseitige mündliche Einverständniserklärung kann ebenfalls ein Vertrag zustande kommen, dazu braucht es nichts schriftliches.

@YK1972

Ja aber auch mündlich waren sie sich nocht nicht eingig`= kein Vertrag

@YK1972

Dann müsste aber auch die Kautionserklärung gelten oder?