Wann darf man mit Kampftechniken zurückschlagen?

10 Antworten

Rein vom Instinkt her ist es ziemlich klar. Sobald du von anderen bedroht wirst, du dir komplett sicher bist, dass dich jemand zusammenschlagen will, oder diese Person(en) schon dabei ist/sind, setzt man sich zur wehr. Gegebenfalls empfiehlt sich sogar der Erstschlag, wenn du dir ganz sicher bist, dass dein Gegenüber handgreiflich werden wird. Welche Techniken du dann anwendest wird dir in dem Moment komplett egal sein.

Dennoch wirst du wohl Techniken einsetzen, von denen du weißt, dass sie funktionieren, bzw. am Besten solche, die keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Wenn man es jedoch aus der rein rechtlichen Sicht betrachtet ist es (entgegen dem gesunden Menschenverstand) so, dass es oft so sein kann, dass du am Ende als der Übeltäter darstehst, wenn es dir gut geht und dein Gegenüber (der Angreifer) schwerwiegende Verletzungen davon trägt. Das Problem hierbei ist einfach, dass man im Normalfall nicht nachweisen kann, was genau passiert ist. Im Grunde bräuchte man Zeugen und müsste sich erst angreifen/treffen lassen um zu beweisen, dass es Notwehr war. Im reellen Fall ist das jedoch zum Einen nicht gerade empfehlenswert überhaupt erstmal einzustecken und zum Anderen unwahrscheinlich, dass man Zeugen hat, die alles mitbekommen haben und die Sitaution einschätzen können.

Dennoch gilt hier. Selbst mit einem Zeugen wirst du schwere Probleme haben, wenn dein Gegenüber bleibende Schäden davon trägt.

Eine nette Anekdote dazu:

Ich weiß von einem Trainer, dass es mal einen Fall gab, bei dem eine Person sich immer gewisse Leute gesucht und diese solange provoziert hatte, bis diese ihn geschlagen hatten (weil sie sich bedroht fühlten). Danach ging jene Person zur Polizei und brachte es zur Anzeige. Sagte er wurde angegriffen und erhielt oft Schmerzensgeld.

Soviel nurmal dazu...

Das ist eine absolute Gratwanderung. Es gibt immer wieder Fälle von Notwehr, wo nachher der Angegriffene die Zeche Zahlen muss, weil er eine Kampftechnik beherrschte und der Richter die Wahl seiner Mittel sich zu wehren für unverhältnismäßig hielt.

Vor kurzem habe ich einen Bericht gelesen, in dem es darum ging, mit welchen Schwierigkeiten bekannte Kampfsportler wie z.B. die Klitschkos zu kämpfen haben, weil sie häufig auf der Straße von irgendwelchen angetrunkenen Möchtegernen provoziert werden, sich aber praktisch überhaupt nicht wehren dürfen.

Und aus deiner Frage lese ich irgendwie eine ungute Freude an der Gewalt heraus, ich hoffe ich täusche mich da.

"King Kong an der Bar

Profiboxer sind ein beliebtes Ziel für Pöbelattacken. Wer sich in der Disco oder auf dem Rummel von Halbstarken provozieren lässt, riskiert seine Karriere."

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-105648305.html

Wichtig ist, dass du erstmal zB deinen Arm ausstreckst, 2-3 Schritte zurück gehst und warnst, dass du zuschlagen wirst. Dh du darfst nicht um Distanz aufzubauen ihn wegschubsen. Danach steht dir alles zur Selbstverteidigung frei

Danach steht dir alles zur Selbstverteidigung frei

Also das ist definitiv nicht so. Man darf den Angreifer nur gerade so kampfunfähig machen aber nicht schwer verletzen oder gar töten.

@Dummie42

Selbstverteidigung heißt ja auch sich aus der Gefahrenzone befreien und nicht jemanden töten du Schlaumeier.

@mizzylj

Den Schlaumeier kann ich dir leider nicht zurück geben. Denn das kann mit einem gezielten Schlag passieren und das von dir verwendete Wort "alles" umfasst ein bisschen mehr, als nur sich aus der Gefahrenzone befreien.

Erst wenn deine Gesundheit gefährdet ist. Allerdings kann man sowas kaum nachweisen. Und wirklich verletzen darfst du andere nie. Du darfst dich nur verteidigen

Moin lerpanto, die rechtlichen Aspekte von Selbstverteidigung haben so ihre Tücken. Aber ich würde mich nicht allzu viel Gedanken machen über den rechtlichen Rahmen. Wenn ich in eine Situation komme in der ich mich aktiv bedroht fühle, zählt für mich primär meine Sicherheit und nicht die rechtliche Konsequenz. Meine Gesundheit ist mir auf jeden Fall wichtiger.