wann darf ich jemanden schlagen?

11 Antworten

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klar,er droht dir dich zu schlagen,er schlägt sich oder läuft aggressiv auf dich zu mit dem ziel dich zu schlagen ---> schlag ihn um DICH SELBST zu verteidigen,das ist Notwehr! es gibt aber auch fälle von anderer Notwehr. Wenn du zB. aufs übelste gemobbt wirst oder seelisch STARK beleidigt wirst....da KANN der richter auch auf Notwehr entscheiden

Bei einem unmittelbar bevorstehenden, gerade stattfindenden oder andauernden Angriff darfst du diesen Angriff (sofern er rechtswidrig ist) mit angemessenen Mitteln von dir selbst oder von einer anderen Person abwehren. Notwehr schließt die Körperverletzung nicht aus, sie ist nur ein Rechtfertigungsgrund (um die Schuldhaftigkeit auszuschließen).

Ganz einfach :

a) Wenn er dich angreift, darfst du natürlich zurückschlagen. Das gilt übrigends auch, wenn du gerade eine Pistole in der Hand hast und ihn aus Notwehr erschießt

b) Wenn er dich stark beledigt, darfst du zwar eigt. nicht zurückschlagen, aber bei ganz harten Beleidigungen gelten zumindest mildernde Umstände.

Da wäre dann aber zu klären, wieso er die Pistole in der Hand hatte. Je nachdem könnte das Urteil anders ausfallen.

@rooty

Wenn man in Notwehr handelt darf man sich auch mit einer illegalen Waffe verteidigen. Bezüglich der Körperverletzung oder Tötung bleibt man dann straffrei, hat aber ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz am Hals. ;-)

Verhältnismäßigkeit der Mittel Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person - ohne Waffe - angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen - sondern strafbar

http://www.bdslv12.de/sachkunde/notwehr.htm

@rooty

Das war auch gedacht, wenn er nicht unterlegen wäre und wüsste, das man die Pistole hat und meinetwegen mit einem Messer auf einen losgehen möchte :D

(Ich weiß, ein wenig abgehoben)

@rooty

Diese Antwort ist leider völlig falsch, rooty. Verhältnismäßigkeit spielt keine Rolle im deutschen Notwehrrecht. Es geht um die Erforderlichkeit. Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung dann, wenn es kein milderes in gleichem Maße geeignetes Mittel zur Abwehr gibt.

@Reiswaffel87

§ 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

@rooty

Ich frag dich mal nicht nach dem Unterschied zwischen Notwehr und Notstand.

Notwehr = wenn dir jemand körperlich kommt

Also sobald jemand versucht mich zu schlagen darf ich mich ''notwehren''?:-D

Jemand anderen verletzen, töten oder sonst wie schädigen darfst du nie. Es bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Notwehr ist eine Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut von einem selbst oder einem Dritten sicher abzuwehren.

Was du darfst hängt also vom Einzelfall ab. Da bräuchte man schon ein konkretes Beispiel.